Foto: PhotocaseAls Verwertungsgesellschaft die primär Lizenzen von privaten Rundfunkanbietern treuhändisch verwaltet ist die VG Media stark an einem speziellen Leistungsschutzrecht interessiert. Doch inwiefern fördert oder bremst das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte Innovation aus?

Um eins vorweg zu nehmen: Abschließend konnte diese Frage auch in Berlin nicht geklärt werden. Allerdings konnte man sich darauf einigen, dass der gesamte Bereich des geistigen Eigentums einen großen Anteil am Wohlergehen der deutschen Wirtschaft habe. Als Land mit nicht nennenswerten Ressourcen sei es für Deutschland umso wichtiger kulturelle und immaterielle Ressourcen zu schützen. Dies sei ein entscheidender Wirtschaftsfaktor für Deutschland.

Immer wieder diskutiert wird auch die Frage nach einem speziellen Leistungsschutzrecht für Presseverleger. In Zeiten von automatisierten Contentaggregatoren sei es umso wichtiger, dass die Interessen von Autoren und Verlegern gleichermaßen gewahrt würden. Eine lebhafte Diskussion über Leistungsschutz und Urheberrecht war allerdings ohnehin nicht zu erwarten - zu einseitig besetzt war das von der VG Media veranstaltete Panel zum Leistungsschutzrecht.

Mit als größtes Problem in Deutschland konstatierten die Teilnehmer des Panels die fehlende Akzeptanz von Urheberrechten. Die Produktionsindustrie regelt solche Probleme intern: Im internationalen Handel geht man weitgehend fair miteinander um. Schließlich sei man sich bewusst, dass man nicht nur eine Formatidee sondern auch das Produktions-Know-How mit verkauft. Hier habe die Industrie von alleine schneller reagiert als die Politik, so Andreas Scheuermann von Brainpool. "Trotzdem würde ich ein Formatschutzrecht natürlich begrüßen", sagte er mit Blick auf die schwarzen Schafe der Branche.

Als eine Art "Running Gag" wurde auch die Frage nach einer Kulturflatrate als Möglichkeit einer angemessenen Vergütung aufgeworfen. Allerdings erteilten alle Diskutanten dieser Idee eine klare Absage. Bei immer gleicher, quasi planwirtschaftlicher Verteilung einer Abgabe fehlte Künstlern der Anreiz qualitativ hochwertige Werke zu produzieren. Der Markt müsse sich in der Frage der Höhe der Entlohnung selbst regulieren. Lediglich ein gesetzlicher Rahmen als Grundlage solle den geschaffen werden.