Foto: DWDLEs gibt mal wieder Ärger um "Knebelverträge", die Journalisten im Vorfeld der Berichterstattung über die Tournee eines Popstars unterschreiben sollen. In einer aktuellen Stellungnahme rät der Deutsche Journalisten-Verband Text- und Bildjournalisten davon ab, den Akkreditierungsvertrag zu den Konzerten des US-Popstars Beyoncé in Deutschland zu unterschreiben.

Der Vertragstext gestattet laut DJV etwa Fotos nur während der ersten 30 Sekunden des Konzerts. Spätestens mit Beginn des ersten Songs dürfen Fotografen nach dem Willen der Konzertagentur keine Aufnahmen mehr machen. Fernsehkameras sollen nach der ersten Minute des ersten Songs abgeschaltet werden, und Fotoagenturen und Internetmedien sind generell nicht zu den Konzerten zugelassen.


"Weder Journalistinnen und Journalisten noch die Medien sollten die Bestimmungen dieser Knebelverträge akzeptieren", so DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Knebelvertrag ist ein eklatanter Verstoß gegen die Freiheit der Berichterstattung." Hier werde einmal mehr der Versuch unternommen, die Medien für die PR-Zwecke einer Künstleragentur zu vereinnahmen. Konzertberichterstattung dürfe sich nicht in gestellten Hochglanzfotos von den ersten Sekunden des Auftritts erschöpfen.

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Im vergangenen Jahr gab es Aufregung um die Vertragsbedingungen für die Berichterstattung über die Robbie Williams-Tournee. In der Folge verzichteten mehrere Nachrichtenagenturen wie die dpa sowie viele Lokalzeitungen auf eine Berichterstattung. Williams-Manager David Enthoven warf den Medien im anschluss "Geldgier" vor. Es sei in den Verträgen nur darum gegangen, zu verhindern, dass Fotos aus den Konzerten Jahre später zur Bebilderung anderer Schlagzeilen verwendet würden.