Foto: SR/Thomas GundelweinSpätestens in diesem Herbst soll die gemeinsame Mediathek der ARD-Anstalten an den Start gehen, in der sich sämtliche online verfügbaren Angebote der einzelnen Landesrundfunkanstalten abrufen lassen. Das erklärte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff am Mittwoch auf der Pressekonferenz zur ARD-Hauptversammlung in Köln. Die Intendanten und Gremienvorsitzenden der ARD haben sich dazu auf ein dreistufiges Genehmigungsverfahren geeinigt, um die Werthaltigkeit der einzelnen Angebote bereits vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zu überprüfen.

Bei dem Testverfahren handelt es sich um den sogenannten "Public Value Test", mit dem der öffentliche Nutzen der online angebotenen Programme erörtert werden soll. Er umfasst die Frage nach dem publizistischen Nutzen, der Finanzierbarkeit und den jeweiligen Marktgegebenheiten. "Der Testlauf bietet uns eine gute Chance, mögliche Varianten des Genehmigungsverfahrens praktisch zu erproben. Er ist unser Ziel, dass wir anschließend der Politik einen gemeinsamen Vorschlag für die Ausgestaltung des künftigen Verfahrens unterbreiten können", sagte Volker Giersch, Vorsitzender der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden. Hierzu beschloss die ARD, eine Arbeitsgruppe aus Intendanten und Gremienvorsitzenden ins Leben zu rufen.
 


Fritz Raff betonte während der Pressekonferenz, dass es sich bei der Etablierung der Mediathek innerhalb des Angebots unter www.ard.de lediglich um die Bündelung bereits vorhandener Angebote auf den Internetseiten der Landesrundfunkanstalten handele. Das Testverfahren gelte nur für neuartige Angeobte.

Um die Etablierung neuer Angebote in der Zukunft einfacher zu gestalten, hat die ARD-Hauptversammlung zudem beschlossen, für den nächsten Rundfunkstaatsvertrag für eine Experimentierklausel zu plädieren, die den Rundfunkanstalten ermöglicht, neue - bislang unbekannte Angebotsformen - testweise und ohne ein gesondertes Genehmigungsverfahren - in ihr Sortiment mit aufzunehmen, um die einzelnen Möglichkeiten zu auszuloten.