Logo: GEZDas Schauspiel wiederholt sich in schöner Regelmäßigkeit. Immer wenn die Festsetzung der Rundfunkgebühr für die nächste Periode ansteht, ist das Geschrei groß. Den Sendern ist sie zu niedrig, dem Rest Deutschlands zu hoch - und im allgemeinen gehöre das GEZ-System ohnehin dringend reformiert. Geplant war eine solche Reform schon des Öfteren, durchgeführt hat man sie bisher nie.

In der kommenden Woche nehmen die Ministerpräsidenten der Länder nun einen weiteren Anlauf. Sie stützen sich dabei auf die Vorschläge der 16 Rundfunkreferenten der Länder - und die empfehlen offenbar eine Radikalreform wie "Spiegel Online" berichtet. Vier unterschiedliche Modelle wurden dafür erarbeitet - doch ohne Haken ist keines davon.

"Alle neuen Finanzierungsmodelle gehen weg von einer an die Empfangsgeräte gebundenen Rundfunkgebühr", so der Berliner Vertreter Rothkegel zu "Spiegel Online". Und schiebt gleich einschränkend hinterher, dass auch eine Reform des bisherigen Systems natürlich eine mögliche Option wäre.


Eine andere Variante wäre die sogenannte "Kopfpauschale". Alle volljährigen Bürger müssten dazu zwischen 9 und 11 Euro monatlich zahlen - was gleich zwei Probleme aufwirft: Zum einen würden Familien, die bislang gemeinsam eine Gebühr zahlen, zusätzlich belastet, zum anderen würde man auch Bürger zu Finanzierung heranziehen, die gar kein Empfangsgerät besitzen - dass das Verfassungsgericht das dulden würde, scheint mehr als fraglich. Die zweite Möglichkeit wäre eine Abgabe pro Haushalt oder Wohnung. Auch hier ergibt sich allerdings das gleiche Problem wie bei der "Kopfpauschale": Wer kein Rundfunkgerät hat, müsste dennoch zahlen. Zudem stellen sich Fragen der Behanldung von Erst- und Zweitwohnung, der Behandlung von Unternehmen etc.

Der andere Weg wäre die Finanzierung über Steuern - was allerdings das Gebot der Staatsferne in Frage stellen würde. Eine Variante ist die Erhöhung bereits bestehender Steuern wie der Mehrwertsteuer oder einer Landessteuer. Um 7 Milliarden Euro einzunehmen, müsste aber die Mehrwertsteuer beispielsweise um fast einen Prozentpunkt angehoben werden - kaum anzunehmen, dass die Regierung das nach der erst Anfang des Jahres durchgesetzten Anhebung vor der Wahl auf sich nehmen würde. Andere Steuern müssten noch deutlich mehr erhöht werden. Daher kommt am ehesten Variante vier ins Spiel: Die Einführung einer neuen Landessteuer, die laut "Spiegel Online" eine Wohnungs- oder Betriebsstättensteuer werden könnte. Vorteil: Die GEZ wäre dann überflüssig, der Einzug würde durch die Finanzämter durchgeführt.

Die Lage ist also verzwickt. Uneingeschränkt vorteilhaft ist keines der vorgeschlagenen Modelle. Und so scheint es fast am wahrscheinlichsten, dass die Ministerpräsidenten letztendlich - wie so oft - doch wieder am bisherigen System, vielleicht mit einigen Korrekturen, festhalten.