Foto: RTLWährend die Vorbereitung für die Castings zur sechsten Staffel der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" bereits für Schlagzeilen sorgten, rückt die im Frühjahr zu Ende gegangene fünfte Staffel noch einmal in den Fokus. Am Mittwoch hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) das wegen wiederholter Jugenschutz-Verstöße gegen RTL verhängte Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro nach einer Anhörung des Senders bestätigt.

"Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV-Format als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter 12 Jahren desorientierend wirken", begründete der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring die Entscheidung.
 

 
Das Bußgeld wird fällig für die Wiederholung von Casting-Folgen der Sendung im RTL-Tagesprogramm im vergangenen Winter. Bereits im Feburar hatte die KJM zusätzlich zur Beanstandung auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Sender eingeleitet. Dieses wurde nun jedoch eingestellt, da der Sender - so die KJM - Einsicht gezeigt habe. Zudem teilen die Medienwächter mit, dass RTL sich verpflichtet habe, die Casting-Folgen der kommenden Staffel vor der Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen.
 
In den Casting-Sendungen am 26.1., 27.1., 2.2. und 3.2. sei aufgrund der Inszenierung durch RTL eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren riskiert worden, hieß es bereits im Februar seitens der KJM. Neben dem "herabwertenden Verhalten der Jury" kritisierte das Gremium insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL. In der Sendung würden die Kandidaten gezielt lächerlich gemacht und damit dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt, so die KJM im WIinter. Dies erfolge zum Großteil durch die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion.
 
Seitens RTL nimmt man die Entscheidung der KJM zur Kenntnis, "auch wenn wir die Beanstandung der Primetime-Sendung nicht nachvollziehen können. Wir warten den Bescheid der NLM ab und behalten uns weitere Schritte nach dessen Prüfung vor", so eine Sendersprecherin.