Logo: ProSiebenSAT.1Die Fronten im Streit um die Nutzung des von den Sendern bereitgestellten Bild- und Textmaterials zu deren Programm in EPGs und Programmzeitschriften sind offensichtlich weiterhin verhärtet. Einem "Horizont"-Bericht zufolge klagen die Verlage Springer, Bauer, Milchstraße und WAZ nun gegen ProSiebenSat.1, das Ende vergangenen Jahres sämtliche Vereinbarungen mit den Verlagen gekündigt hatte und so ab dem 15. Februar die Nutzung des PR-Materials auch in Programmzeitschriften untersagte.

Hintergrund: Seit Ende 2007 versuchen ProSiebenSat.1 und die RTL-Gruppe nun über die von ihnen gegründete VG Media Geld von EPG-Anbietern für die Nutzung des von den Sendern bereitgestellten Text- und Bildmaterials einzutreiben. Für jeden Seitenaufruf im Internet sollen Verlage wie auch andere EPG-Anbieter 0,02 Cent an die VG Media und damit die Sender zahlen. Während einige kostenlose Anbieter seitdem auf Bilder und Texte der TV-Anstalten verzichten, nutzten die großen Verlage die Daten bislang weiter, ohne dass ein Übereinkommen mit der VG Media erzielt worden war. Der VDZ klagt im Namen seiner Mitglieder gegen diese Gebühren. Eine Entscheidung hier soll am 21. Januar fallen.

Im November vergangenen Jahres zog ProSiebenSat.1 dann die Daumenschrauben an. ProSiebenSat.1-Vorstand Englert kündigte in einem Schreiben an fast alle Verlage "sämtliche Vereinbarungen, gleich welcher Art und Grundlage, die die Nutzung des Text-, Bild-, Bewegtbild- und Audiomaterials der ProSiebenSat.1 Media AG sowie ihrer Sendeunternehmen betreffen" zum 15. Februar 2009 - und untersagte damit auch die Nutzung der Texte und Bilder in gedruckten Programmzeitschriften, für die bislang noch überhaupt keine Gebühren verlangt wurden. Nicht betroffen sind davon lediglich Basisdaten wie der Sendungstitel, die Sendezeit oder die Darsteller.

Gegen die Untersagung der Nutzung des weiterführenden Materials in Programmzeitschriften gehen die Verlage nun mit einer Klage beim Hamburger Landgericht vor. Das Gericht wird entscheiden müssen, inwieweit diese von den Verlagen als PR-Material zur Bewerbung der Sendungen angesehenen Informationen urheberrechtlich geschützt sind und ProSiebenSat.1 die Nutzung daher untersagen darf. Eine Entscheidung soll bereits am kommenden Freitag fallen.

Die Mediengruppe RTL Deutschland, vertritt zwar grundsätzlich einen ähnlichen Standpunkt wie ProSiebenSat.1, fährt aber einen weniger konfrontativen Kurs. Deren Sprecher Christian Körner sagte gegenüber DWDL.de im November, man wolle die gute Zusammenarbeit mit den Verlagen auch in der digitalen Zukunft fortsetzen, fügte aber hinzu: "Allerdings gibt es durchaus offene Fragen im Zusammenhang mit groß angekündigten Online-Projekten seitens der Verlage, die ehrgeizige Vermarktungsziele haben, dabei aber im Wesentlichen auf der Verwendung von TV-Daten und -Inhalten basieren. Woher kommen diese Inhalte nochmal? Darüber müssen wir reden."