In der Verhandlung geht es im Kern um die Frage, inwieweit die von den Sendern als Begleitmaterial zu den Sendungen bereitgestellten Texte und Bilder urheberrechtlich geschützt sind - und demzufolge, ob sie von den Verlagen wie bislang unentgeltlich genutzt werden dürfen, oder ob die Sender einen Anspruch auf eine Vergütung haben.
Nicht betroffen von der Entscheidung sind die sogenannten Basis-Informationen wie Titel der Sendung, Anfangszeit und Mitwirkende, die ohnehin kostenlos von den Verlagen unter anderem in EPGs verwendet werden dürfen. In einem anderen Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Kündigung sämtlicher Nutzungsverträge mit den Verlagen durch ProSiebenSat.1 ging, hatten sich die Parteien kürzlich bereits geeinigt. ProSiebenSat.1 zog die Kündigung zum 15. Februar zurück.
Hintergrund: Die privaten Sender verlangen über die VG Media eigentlich bereits seit Anfang vergangenen Jahres Gebühren für die Nutzung der Programminformationen in EPGs. Für jeden Seitenaufruf im Internet sollen Verlage wie auch andere EPG-Anbieter 0,02 Cent an die VG Media und damit die Sender zahlen. Die Verlage weigerten sich aber, diesen Bedingungen zuzustimmen.