Hans-Henning ArnoldHerr Prof. Dr. Arnold, Herr Runde, das Verfahren des VDZ gegen die VG Media vor dem Kölner Landgericht zieht sich weiter hin. Eine Entscheidung wird erst für April/Mai erwartet. Wie bewerten Sie die Verzögerung eines Urteils?

Prof. Dr. Hans-Henning Arnold (Foto): Wir sehen darin keine inhaltliche Aussage. Das Gericht hat  in der mündlichen Verhandlung ganz klar zu erkennen gegeben, dass es unsere Inhalte für vergütungspflichtig hält. Die Gegenseite hat einen Sachverhalt, der bislang unstreitig war, jetzt streitig gestellt. Daher hat das Gericht von uns zusätzliche Unterlagen angefordert, um sich noch einmal abzusichern. Das sehen wir eher als  Taktik, die der Gegenseite einen zeitlichen Aufschub gewährt hat. In der Sache ändert es aber nichts an der für Mai zu erwartenden Entscheidung zugunsten der VG Media.

Das bleibt abzuwarten. Da die VG Media auch nach der aktuellen Auseinandersetzung in der Branche nicht unbedingt jedem ein Begriff ist, klären wir das doch vielleicht vorab einmal...

Markus Runde: Die VG Media wurde auf Drängen und in Zusammenarbeit mit dem VPRT für die Wahrnehmung der verschiedenen Urheber- und Leistungsschutzrechte der Medienunternehmen gegründet. Sie vertritt seit 2001/02 über hundert private Fernseh- und Radiounternehmen – sowohl alle Großen als auch die Kleinen - und nimmt die Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte wahr. Dies geschieht zum Beispiel gegenüber den Kabelregionalgesellschaften wie KDG, Unitymedia und Kabel BW. Wir nehmen die Senderinteressen  beispielsweise auch gegenüber Hotels oder Fitnessstudios wahr.
 

 
Woher kommt die recht späte Erkenntnis der Sender, mit einer Verwertungsgesellschaft ihre Rechte einzufordern? Was jahrelang kein Thema war, ist erst spät eins geworden.

Markus Runde:
Die VG Media ist ein Beispiel für die zunehmende Professionalisierung einer Industrie, für das Erwachsenwerden der Branche. Am Anfang ging es erst einmal darum, ein Programm zu haben, möglichst viele Haushalte zu erreichen und Werbung zu verkaufen. Der Schutz und die Verwertung der eigenen Rechte waren zunächst nicht das elementarste Anliegen. Aber mit der zunehmenden Professionalisierung will man nun auch -  ganz legitim und wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten ebenfalls - die Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnehmen. Da treibt die Rundfunk-Unternehmen kein strategisches Ziel. Zweck ist allein die Vergütung erbrachter Leistungen, wie es andere Verwertungsgesellschaften auch tun.

Jetzt gerade also ganz konkret beim Thema Elektronische Programm Guides (EPGs)...

Markus Runde: Bei dem jetzigen sogenannten „EPG-Streit“ scheint es uns ganz wichtig, zunächst einmal klarzustellen: Weder wir, noch die Sender haben das Interesse, selbst EPG’s zu betreiben. Es ist auch keinesfalls so, dass wir oder die Sender inhaltlich Einfluss nehmen wollen. Das wird oft missverstanden. Es geht um die Rechte an dem Sendebegleitmaterial - also die Nutzung der Texte, Bilder und Trailer in der digitalen Welt.

Prof. Dr. Hans-Henning Arnold: Wir haben nichts gegen EPGs. Wer auch immer einen EPG betreibt, muss ihn aber mit erlaubten und vergüteten Inhalten füllen. Um die Geschäftstätigkeit der VG Media in den Gesamtzusammenhang zu stellen: Wir sind ja auch nicht die einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland. In anderen Bereichen gibt es mit VG Wort oder GEMA ja auch Verwertungsgesellschaften, die ebenfalls Urheberrechte an Wort und Musikmaterial wahrnehmen. Das ist eine Tatsache, die oft untergeht, wenn darüber berichtet wird, wie die VG Media derzeit als Verwertungsgesellschaft dem Schutz der Inhalte ihrer Mitglieder - also einfach ihrer Aufgabe - nachgeht.