Foto: Photocase/simmelDie Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Ligaverband sehen sich gegenüber dem Bundeskartellamt "rechtlos gestellt" und haben daher vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Klage gegen das Vorgehen der Behörde hinsichtlich der Vermarktung der Bundesliga-Fernsehrechte im vergangenen Jahr erhoben.
 
Im Juli hatte das Kartellamt angekündigt, den Verkauf der Rechte zu untersagen, sollte daraufhin eine Auswertung der Spielhöhepunkte im frei empfangbaren Fernsehen erst nach 20 Uhr möglich sein. Das Kartellamt konnte es allerdings lediglich bei der Ankündigung belassen, da eine förmliche Untersagung erst nach einen Vertragsabschluss möglich war.
 

 
Ausgeschrieben wurde ein entsprechendes Rechtepaket daraufhin nicht, da man fürchtete, dass sich eventuelle Bieter nach der Bewertung der Situation durch das Kartellamt auf unsicheres Gebiet begeben hätten - schließlich stand die Untersagung des eventuellen Abschlusses im Raum.
 
"Das Bundeskartellamt hat faktisch das von ihm gewünschte Verhalten durchgesetzt, mangels Verfügung aber keine Grundlage zur Überprüfung geschaffen. Das ist nicht vereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip des effektiven Rechtsschutzes", sagte Ligapräsident Reinhard Rauball in einer Mitteilung der DFL.
 
Man wisse bei der Liga, dass man juristisches Neuland betrete, da keine förmliche Entscheidung des Kartellamtes vorliege. Jedoch gebe es für die Liga dazu keine Alternative, da man für künftige Verkaufsverfahren Rechtssicherheit benötige, so Rauball weiter. Er bemängelt, dass durch "diesen in Europa einmaligen Vorgang" der Liga erhebliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich drohten.