Logo: ProSiebenSAT.1Bei ProSiebenSat.1 zeigt man sich überrascht von der Ankündigung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ein Bußgeldverfahren gegen die Sender 9 Live, Sat.1 und Kabel eins einzuleiten. Die Medienwächter haben bei einer Stichprobenkontrolle Verstöße gegen die neue Gewinnspielsatzung festgestellt, die seit Februar dieses Jahres Gesetzeskraft hat.

Auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de sagte 9 Live-Sprecherin Sylke Zeidler: "Die gestrige Pressemitteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht verwundert uns, da uns die Kommission zum einen bisher nicht die Möglichkeit eingeräumt hat, zu den monierten Vorfällen abschließend Stellung zu nehmen. Des Weiteren sind andere Vorwürfe inhaltlich noch gar nicht an uns herangetragen worden".
 

 

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Zudem stellt der Sender fest, "dass viele Vorschriften der Gewinnspielsatzung nicht eindeutig gefasst, beziehungsweise interpretationsbedürftig sind". Zu den in der Mitteilung der ZAK konkret genannten Punkten will sich das Unternehmen derzeit nicht öffentlich äußern. Allerdings versichert Zeidler: "ProSiebenSat.1 stellt gruppenweit durch diverse Prozesse sicher, dass die Normen der Gewinnspielsatzung bei der Veranstaltung von Gewinnspielen umgesetzt werden. Alle an diesen Programmen beteiligten Redakteure und Moderatoren wurden auf das neue Regelwerk intensiv geschult und sensibilisiert".

Die Landesmedienanstalten haben in ihrer Mitteilung bemängelt, dass einige Veranstalter von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen den neuen Vorgaben in Sachen Verbraucher- und Jugendschutz nicht ausreichend nachkommen würden. Auch die Obergrenze von 50 Cent, die pro Anruf kassiert werden dürfen, werde nicht immer eingehalten. Hinsichtlich der neuen Quiz-Spiele, die bei den ProSiebenSat.1-Sendern ProSieben und Kabel eins in der Werbepause veranstaltet werden, bemängelt die ZAK, dass die Verbraucher durch das Suggerieren von Zeitdruck ("der schnellste Anrufer gewinnt") zur Teilnahme animiert werden sollen, obgleich es in der Teilnahmebedingungen heiße, über den Gewinn entscheide das Zufallsprinzip.