Als sich die Kommission für Jugendmedienschutz zu Jahresbeginn mit einem bei "Bild.de" veröffentlichten Foto beschäftigte, das zahlreiche Leichen im Inneren des Pariser Konzertsaals Bataclan zeigte, konnte kein Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt werden (DWDL.de berichtete). Im Falle eines Berichts über den Krieg in Syrien, der die Folgen von Bombenangriffen des syrischen Präsidenten Assad auf die Zivilbevölkerung thematisierte, verhält es sich hingegen anders: Nach Ansicht der KJM verstoßen gleich zwei der Darstellungen gegen die Bestimmungen zur Menschenwürde, da die Opfer auf diesen Bildern deutlich zu erkennen sind.

Zur Illustration der Lage in Syrien hatte "Bild.de" verschiedene Fotografien von schwer verletzten oder toten Babys und Kindern gezeigt. Deren Gesichter waren dabei unverfremdet in Nahaufnahme zu sehen, sodass die Opfer identifizierbar waren. Der Effekt wurde durch die Möglichkeit zur großformatigen Darstellung durch Anklicken noch verstärkt. Das Leiden und Sterben der Kinder werde auf diese Weise zur Schau gestellt, wodurch sie zu Objekten der Schaulust degradiert würden, finden die Medienhüter. Auch wenn es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt, besteht nach Meinung des Gremiums kein berechtigtes Interesse an dieser Art der Darstellung, da eine Verpixelung der Bilder die Aussagekraft des Artikels nicht geschmälert hätte.

Verstöße gegen die Bestimmung zur Menschenwürde liegen insbesondere dann vor, wenn Menschen leidend oder sterbend dargestellt und dabei zum Objekt herabgewürdigt werden. Darüber hinaus muss die Darstellung ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Reine Geschmacksfragen spielen bei Prüfungen der KJM eigenen Angaben zufolge keine Rolle.