Ist das Grundgerüst, die Vergabe von Drittsendelizenzen, denn überhaupt noch zeitgemäß?

Das müssen Sie den Gesetzgeber fragen. Ich meine eindeutig ja! Die Formate, die wir und die Kollegen von dctp machen, finden Sie jedenfalls so nicht bei Sat.1 und RTL. Und genau darum geht es doch – es geht darum, dass Programme stattfinden können, die sonst nicht stattfinden würden und die einen Programmanspruch erfüllen, den ausschließlich der Gesetzgeber definiert.

Warum eigentlich der Ärger? Spätestens 2020 könnte sich Sat.1 so oder so eine neue Heimat suchen.

Rechtzeitig vor Ablauf einer Lizenz kann ein Veranstalter eine neue Lizenz beantragen. So ein Verfahren wie bei der jetzt diskutierten neuen Sat.1 Lizenz hat es aber bislang noch nicht gegeben. Unliebsame Entscheidungen einer Landesmedienanstalt könnten die Veranstalter dann immer wieder mit Antragsstellung einer neuen Lizenz bei einer anderen Landesmedienanstalt umgehen.

Denken Sie bereits so weit? Auch dieser Zeitraum ist ja absehbar...

Heute mache ich mir keine Gedanken, ob und wo ich mich in sieben Jahren bewerben werde. 

Bei den Drittsendelizenzen geht es auch um die Sicherung von Vielfalt. Verstehen Sie den Vorwurf, dass es auf so manchen Beobachter einen komischen Anschein hat, wenn immer dieselben Firmen den Zuschlag dafür erhalten?

Das betrifft nicht nur Sat.1. Bei RTL ist es doch ganz genauso – dort schreibt die zuständige Medienanstalt in Niedersachen gerade auch die neuen Lizenzen aus und seit Jahren sind immer dctp, „Stern TV“ und AZ Media (Hannover) dabei. Es lässt sich darüber streiten, ob es ein besseres Verfahren gibt, aber derzeit ist es ist ausschließlich Sache der jeweils allein zuständigen Landesmedienanstalt, nur nach inhaltlichen Kriterien zu entscheiden, in welchem Progammangebot sie den größten Meinungsvielfaltsgewinn in diesem Sender sieht.

Klingt fast nach Verständnis für die verärgerten Konkurrenten wie Meta und N24, die mit der erneuten Entscheidung zugunsten von News & Pictures und dctp nicht einverstanden sind.

Ich kann nachvollziehen, dass unsere Mitbewerber lieber eine Lizenzentscheidung zu ihren Gunsten hätten. Dafür bewirbt sich ja jeder Anbieter.  Das Letztentscheidungsrecht steht nach dem Rundfunkstaatsvertrag ausschließlich der Landesmedienanstalt zu. Im Übrigen ist mir das gleiche bei der letzten Drittsendezeitlizenzvergabe in Hannover geschehen. Wir sind nicht zum Zuge gekommen, das muss man akzeptieren. Und alleine deshalb, einem Anbieter eine neue Lizenz nicht wieder zu erteilen, weil er bereits Inhaber einer Lizenz war und überzeugende Programmangebote abgeliefert hat, widerspricht der eindeutigen Rechtssprechung.

Herr Buchheit, herzlichen Dank für das Gespräch.