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Keine Verleumdung

"BamS" siegt: Kein Schmerzensgeld für Jauch

von Uwe Mantel
23.03.2007 - 10:53 Uhr

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"BamS"-Chefreporter Brandenburg wurde in einem von Günther Jauch veranlassten Prozess freigesprochen. Jauch wollte Schmerzensgeld wegen Verleumdung.

Logo: Axel SpringerGuido Brandenburg, Chefreporter der "Bild am Sonntag", wurde vor Gericht vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, sich für einen Artikel über Günther Jauchs privates Immobilienvermögen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Einblick ins Grundbuchamt Potsdam verschafft zu haben.

So hatte sich in einem Schriftsatz des Amtsgerichts Potsdam die Behauptung gefunden, Brandenburg habe bei der Recherche vom Verdacht der Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften Jauchs gesprochen. Jauch hatte, nachdem er von dieser Behauptung erfahren hatte, Strafanzeige gestellt.


Am Mittwoch wurde der "BamS"-Chefreporter nun vom Amtsgericht Potsdam jedoch "auf ganzer Linie freigesprochen", wie der Springer Verlag mitteilt. Die Hauptverhandlung habe ergeben, dass derartige Behauptungen von Brandenburg nie aufgestellt worden seien. Ein von Jauch geltend gemachter Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 25.000 Euro sei demzufolge ebenfalls zurückgewiesen worden.

"Bild am Sonntag"-Chefredakteur Claus Strunz zeigte sich höchstzufrieden über den Ausgang. Hier habe "in beispielloser Weise ein Journalist kriminalisiert werden sollen", der sich bei seinen Recherchen völlig korrekt verhalten habe. Strunz sieht im Ausgang des Verfahrens einen Sieg für die Pressefreiheit. 

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