In den letzten Tagen haben über 30 Verbände der Filmwirtschaft nochmal an Kulturstaatsminister und die Regierung appelliert, an der schon im Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Investitionsverpflichtung für internationale Streamer wie auch deutsche Anbieter festzuhalten. Dass Weimer inzwischen allerdings dazu neigt, auf die Selbstverpflichtungserklärungen der Anbieter zu vertrauen, ist schon seit Wochen klar. Am Mittwoch verteidigte er diese Haltung auch bei einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien.

So sprach er bereits in seinen einleitenden Worten davon, dass man in den vergangenen "sehr gute Gespräche" mit den Streamern geführt habe, die inzwischen abgeschlossen seien. "Die Ergebnisse sind so, dass wir sagen können: Wir stehen vor einem großen Investitionsschub". Die zugesagten Investitionen bewegen sich demnach in "namhafter" Höhe.

Nachdem die verschiedenen Interessengruppen ihre Haltung vorgestellt hatten, blieb Weimer bei der Haltung: Ihn würden die Argumente mehr überzeugen, die zu einer "autonomen Lösung" hinführten, also ohne eine gesetzliche Verpflichtung. Eine gesetzliche Lösung sei dabei nicht für immer vom Tisch und bleibe auf der Tagesordnung, aber man stehe mit den Selbstverpflichtungen so kurz vor einem weiteren Schritt in die richtige Richtung, den man aus seiner Sicht jetzt auch gehen sollte.

Bei einer gesetzlichen Lösung erwartet er hingegen verfassungsrechtliche Probleme. Deutsche Sender wie internationale Streamer brachten vor, dass es sich um gravierende Eingriffe in die wirtschaftliche Freiheit und die Programmfreiheit handeln würde. Weimer: "Das klingt nach Karlsruhe-Sprech, aber dahinter steht. Wir würden wahrscheinlich juristisch scheitern, da muss man der Wahrheit ins Auge sehen." Es bringe nichts, einen Prozess zu beginnen, der die Dinge verzögere, dann zu Klagen führe, die man dann womöglich verliere. 

Namentlich führte er auch die Stellungnahmen des VTFF und seiens Vorsitzenden Achim Rohnke an. Der Verband der technischen Dienstleister vertritt eine andere Haltung als viele andere Verbände und befürchtet, dass bei einer gesetzlichen Verpflichtung zwar mehr europäische Produktionen entstünden, die dann aber nicht unbedingt in Deutschland stattfinden würden. "Mit Blick auf die Arbeitsplätze" wiege auch dieses Argument schwer, so Weimer.

Und dann gab es auch noch einen Verweis in Richtung Donald Trump, auch wenn der nicht namentlich genannt wurde. Man sei in einer Situation mit "schwierigen außenwirtschaftlichen Beziehungen zu den USA". Ein solches Gestz, das US-Anbieter zu Investitionen verpflichten würde, berge "erhebliches Konfliktpotential", so Weimer. "Man kann sich darüber hinwegsetzen, aber es ist auch ein Aspekt." 

Auf Nachfrage Weimer dann zumindest klar, dass auch mit den Selbstverpflichtungserklärungen anstelle des Gesetzes die erhöhten Filmfördermittel freigegeben werden können. Die vielfach kritisierte Kopplung habe aus seiner Sicht "gut funktioniert" und zu der Zusage der höheren Investitionen in den Gesprächen der letzten Wochen beigetragen. Beim Steueranreizmodell zeigte er sich wie schon in der Vergangenheit skeptisch. "Wir können es wahrscheinlich nie realisieren", meint Weimer und sieht auch hier verfassungsrechtliche Probleme. Immerhin habe die Erhöhung der Förderquote und des Budgets auch so schon zu einem "deutlichen Impuls" geführt. "Wir liegen 30 Prozent im Plus. Das ist zum ersten Mal seit vielen Jahren ein Hoffnungszeichen", so Weimer.