Logo: Call-In-TV.deCall-In-Formate stehen verstärkt im Fokus der Kritik. Bei verschiedenen Anbietern kommt es immer wieder zu merkwürdigen Vorgängen, derer sich sowohl journalistische Medien, wie auch engagierte Privatpersonen annehmen, um Licht in die Vorgänge zu bringen. Die verschiedenen Unternehmen gehen mit der Kritik auf verschiedene Arten um. Während der Sender 9Live sich zu offenen Fragen eher gebetsmühlenartig und sehr dosiert äußert, geht die Endemol-Tochter Callactive, die unter anderem für die für die Sender Viva, Comedy Central und Nick die Gewinnspiel-Sendungen „Money Express“ und „Quiz Zone“ herstellt, verstärkt gerichtlich gegen ihre Kritiker vor.

Im Streit um den Sprachgebrauch im kritischen Internetforum "Call-In-TV.de" musste der Forenbetreiber Marc Döhler nach einem ersten Teilerfolg vor dem Landgericht München I nun eine Schlappe vor dem Oberlandesgericht München hinnehmen. Hatte das Landgericht München I noch bestätigt, dass es statthaft sei, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Anrufgewinnspiele, die von der Endemol-Tochter Callactive produziert werden, von "verwirrten Anrufern" zu sprechen, kassierte das Münchner Oberlandesgericht diesen Beschluss am vergangenen Dienstag.

Callactive war wegen des Beschlusses aus dem vergangenen Juni in die sofortige Beschwerde gegangen. Das Oberlandesgericht teilt die Auffassung der vorherigen Instanz nicht, da es im Gebrauch der Wendung von "verwirrten Anrufern" eine Umgehung einer durch den Foren-Betreiber Marc Döhler abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht. Zuvor hatten Nutzer im Forum die Behauptung aufgestellt, Callactive arbeite mit Scheinanrufen, um die Zuschauer der Call-In-Sendungen zur kostenpflichtigen Teilnahme an den Gewinnspielen zu animieren. Döhler verpflichtete sich, für die Vermeidung derartiger Veröffentlichungen seiner Nutzer Sorge zu tragen.
 
 
Unter anderem werden im Forum dahingehende Äußerungen mittels einer Wortsperre herausgefiltert und durch den Begriff "verwirrte Anrufer" ersetzt. War das Landgericht München I noch der Auffassung, diese Praxis sei rechtlich sauber, zumal es bei den Sendungen der Callactive tatsächlich Anrufer gebe, die einen verwirrten Eindruck machten, so sieht das Oberlandesgericht in dieser Praxis eine Gefahr, da die Wortsperre bekannt sei, was die Nutzer animieren könnte, weitere unterstellende Vermutungen zu äußern.

Die konsequente Anwendung dieses Urteils könnte schließlich bedeuten, dass in einem Forum verwendete Zeichen oder Worte - ungeachtet ihrer Bedeutung oder üblichen Verwendungsweise - stets unzulässig sein könnten, wenn sich eine Verbindung zu eventuellen Konnotationen durch die Nutzer herstellen lässt. Die schriftliche Urteilsbegründung wird frühestens in zwei Wochen erwartet. Weitere Rechtsbehelfe können gegen dieses Urteil nicht eingelegt werden.

"In München und Hamburg etabliert sich eine Rechtssprechung, die forenfeindlich ist und zu einer Rechtsunsicherheit führt", sagte Döhlers Anwalt Frank Metzing gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de.

Das Verfahren um die "verwirrten Anrufer" ist nicht der einzige Rechtsstreit, in dem sich Callactive mit seinen Kritikern auseinandersetzt. So läuft derzeit noch eine weitere Klage gegen Döhler, in der Callactive eine Summe von mehr als 35.000 Euro von ihm fordert, da er in mehreren Fällen gegen die abgegebene Unterlassungerklärung verstoßen habe.
Jüngst wurde auch der Medienjournalist Stefan Niggemeier von Callactive vor den Kadi gebracht. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Hamburger Landgericht die Veröffentlichung zweier Nutzer-Kommentare in seinem Weblog, das sich kritisch mit der Geschäftspraxis von Callactive auseinandersetzt. "Das Ergebnis ist für mich natürlich frustrierend. Es scheint mir, wie einige andere Entscheidungen, darauf hinauszulaufen, dass die deutschen Gerichte eine offene Debatte über zweifelhafte Geschäftspraktiken für gefährlicher halten als die Geschäftspraktiken selbst", so Niggemeier in seinem Blog.
 
Callactive-Chef Stephan Mayerbacher indes stellt hierzu fest, es gehe in diesem Fall um "absolute Grenzüberschreitungen, die weder die Callactive GmbH noch ich selbst hinnehmen können". Es sei dem Unternehmen nicht daran gelegen per se gegen Kritiker vorzugehen. Auch polemische und unsachliche Kritik werde grundsätzlich hingenommen. Wie das Unternehmen mitteilt, verteidige man sich nur gegen "besonders schwerwiegende Rechtsverletzung".
 
Dennoch mutetet es in Döhelrs Fall vor dem OLG ein wenig eigenartig an, wenn die Gerichte Formulierungen untersagen, die lediglich die Möglichkeit einer nicht expressis verbis ausgesprochenen Unterstellung beinhalten könnten. Zwar habe Döhler die Ersetzung der Tatsachenbehauptung von Scheinanrufern in "verwirrte Anrufer" öffentlichkeitswirksam angekündigt, dennoch wäre bei konsequenter Argumentation jede Formulierung - oder auch schlichtes Auslassen von Begriffen - dem Urteil zu Folge geeignet, gegen verschiedene Auflagen zu verstoßen.
 
Eine kritischen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit wird somit immer schwieriger. Gleichwohl ist der Ton, der in verschiedenen Internetangeboten angeschlagen wird oftmals rau und bietet eine rechtliche Angriffsfläche, da Vermutungen zum Beispiel als Tatsachenbehauptungen geäußert werden. Nicht selten wird eine konstruktive Debatte durch unsachliche und rechtlich relevante Äußerungen unterbrochen.

Ob massive Abmahnungen und die Inkriminierung an sich unverdächtiger Begriffe und nachweisbarer Ereignisse jedoch probate Mittel sein können, mit Kritik umzugehen, sei dahingestellt. Callactive selbst sieht im gerichtlichen Vorgehen gegen Döhler eine Notwendigkeit, um einen geschäftsschädigenden „Gleichklang“ der Vorwürfe mit den Vorgängen in England verhindern, sagte Callactive-Geschäftsführer Stephan Mayerbacher im Juni dem Medienmagazin DWDL.de. In England hatten Anbieter von Call-In-Sendungen tatsächlich mit fingierten Anrufen gearbeitet, was die Schließung eines Senders und umfangreiche Ermittlungen zur Folge hatte.