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Von wegen "Zuerst bei Premiere"

Videohandel lässt Premiere-Werbespot stoppen

von Uwe Mantel
30.11.2007 - 14:43 Uhr

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Weil Filme gar nicht zuerst bei Premiere, sondern im Kino zu sehen sind, erwirkte der IVD nun eine einstweilige Verfügung gegen einen Premiere-Spot.

Foto: DWDL.de

Premiere darf seinen aktuellen Weihnachts-Werbespot "Freude hat, wer Freude schenkt" nicht mehr ausstrahlen. Das Landgericht München hat eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen und sieht in dem doch so harmlos anmutenden Spot wettbewerbswidriges Verhalten und einen Verstoß gegen das Irreührungsverbot.

Premiere wirbt in dem Spot damit, dass man bei dem Pay-TV-Sender "exklusive Filmhighlights als Erster sehen" könne. Im Hintergrund sind Szenen aus "Der Teufel trägt Prada" und "Fluch der Karibik II" zu sehen. Stimmt doch gar nicht, ärgerte sich der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) und zog vor Gericht. Schließlich seien beide Filme bereits mehrere Monate vor der Ausstrahlung im Kino und auf DVD zu sehen gewesen - was den Zuschauern allerdings ohnehin klar sein dürfte. Dennoch schlossen sich schließlich auch die Münchener Richter der Argumentation des IVD an und verfügten den Stopp des Werbespots.


Bei Premiere bleibt man gelassen. Ein Sprecher des Pay-TV-Anbieters bestätigte gegenüber DWDL.de zwar den Eingang der einstweiligen Verfügung und kündigte an, das Unternehmen werde schnellstmöglich die Spots aus dem Programm nehmen - jeodch besitze die einstweilige Verfügung faktisch kaum Relevanz, da der Spot ab der kommenden Woche ohnehin vorerst nicht mehr eingeplant gewesen sei. Zurückkommen wird er vermutlich in einer leicht modifizierten Fassung.

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