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Rechtsgutachten der Verleger

Verstoßen ARD/ZDF im Netz gegen die Verfassung?

von Jochen Voß
06.03.2008 - 10:24 Uhr

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Die beiden großen Verleger-Verbände VDZ und BDZV haben ein Rechtsgutachten vorgelegt, aus dem hervorgehehn soll, dass ARD und ZDF mit ihren Internetangeboten gegen die Verfassung verstoßen.

Grafik: DWDL.de; Logos: ARD & ZDFDie Diskussion um die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender spitzt sich zu. Am Mittwoch Abend legten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ein gemeinsam in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten vor, das die derzeitigen Internet-Angebote von ARD und ZDF als verfassungswidrig einstuft. Das berichtet "Spiegel Online".
 
Erarbeitet wurde das Gutachten von Kommunikations-Rechtler Hubertus Gersdorf, Professor an der Universität Rostock. Laut "Spiegel Online" sieht Gersdorf in den Internet-Angeboten der Sender, die über rein programmbegleitende Inhalte hinausgehen, ein auf elektromagnetischem Wege verbreitetes Pendant zu Zeitungen. Diese jedoch dürften laut Verfassungsauftrag nicht von ARD und ZDF verbreitet werden.
 


Da laut Gersdorf der Verbreitungsweg der Inhalte für das Grundgesetz nicht relevant sei, seien in den Internetangeboten Dienste zu sehen, die in Konkurrenz zu Zeitungen stünden, berichtet "Spiegel Online". Sollten die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen als Zeitung einzustufen sein, so könnten sie mit dem Grundgesetz in Konflikt geraten, da diese als "Freie Presse" geschützt seien, wozu "privatrechtliche  Organisationsform, Privatwirtschaftlichkeit und Außenpluralismus" gehörten, zitiert "Spiegel Online" aus dem Gutachten.
 
Die Verbreitung von Zeitungs-Inhalten durch öffentlich-rechtliche Anbieter stellen einen "Fremdkörper" dar. Zudem bestehe die Gefahr von Wettbewerbsverzerrung und Aufgabe der staatlichen Neutralität.

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