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Drittanbieter-Sendezeit

Ulrich Wickert blitzt mit TV-Plänen bei RTL ab

von Uwe Mantel
10.04.2008 - 17:08 Uhr

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Ulrich Wickert ist mit seinem Antrag, den Zuschlag für die Sendezeit für Drittanbieter bei RTL zu bekommen, gescheitert. Stattdessen setzten sich erneut AZ Media sowie Alexander Kluges DCTP durch. Das dürfte auch bei Günther Jauchs Produktionsfirma i&u für Erleichterung sorgen.

Foto: WDR / SachsUlrich Wickert, der sich mit seiner Produktionsfirma UWP um die "Sendezeit für unabhängige Dritte" bei RTL bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) beworben hatte, ist leer ausgegangen. Im Einvernehmen mit dem Sender hat sich die NLM dafür entschieden, auch künftig alles beim Alten zu lassen, wie eine Sprecherin der Landesmedienanstalt gegenüber DWDL.de bestätigte.

Somit erhält erneut Alexander Kluges DCTP den Zuschlag für die erste Zeitschiene, die unter anderem die Zeit am Sonntag zwischen 22:15 Uhr und 23 Uhr aber auch am Mittwoch zwischen 22:15 Uhr und 22:45 Uhr umfasst. Davon profitiert auch Günther Jauch, der mit seiner Produktionsfirma i&u "Stern TV" produziert und dafür teilweise die DCTP-Lizenz nutzt. Nachdem das Format regelmäßig für Topquoten sorgt, dürfte RTL auch wenig an einem Wechsel zu Wickerts Produktionsfirma gelegen haben.

Keine Änderung gibt es auch für die zweite Sendezeitschiene, die unter anderem den Sendeplatz montags ab 23:30 Uhr umfasst. Dort kommt weiterhin AZ Media zum Zug. Hier hatten sich außerdem Die Formatschmiede, Janina Barchmann, Broadview TV und META Productions um die Drittanbieter-Lizenz beworben.

Der Beschluss der NLM wurde der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vorgelegt, die keine Einwände gegen die Entscheidung geltend machte - wenngleich man sich einige kritische Anmerkungen nicht verkneifen konnte. So müsse, nachdem AZ Media und DCTP seit 1998 durchgehend die Lizenzen innehaben, geprüft werden, ob ein Wechsel zu einem anderen Drittveranstalter nicht schon an sich als Vielfaltsgewinn zu beurteilen wäre.

Eigentlich soll die Drittanbieter-Regelung die Vielfalt in den Bereichen Kultur, Bildung und Information sicherstellen, allerdings bekommt DCTP nicht nur bei RTL regelmäßig den Zuschlag, sondern produziert auch für Sat.1 und Vox, was dem Vielfaltsgedanken abträglich ist. Die NLM habe diese Aspekte aber berücksichtigt und die anderen Bewerber nicht als gleichwertig angesehen, weshalb die Entscheidung nicht zu beanstanden sei, so die KEK in einer Stellungnahme. Der offizielle Beschluss der NLM steht nun zwar noch aus, sei aber nur noch eine Formsache, so eine Sprecherin der NLM.

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