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Rundfunkstaatsvertrag

RTL kritisiert Regelung zu Ratgeber-Portalen

von Jochen Voß
30.06.2008 - 11:04 Uhr

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In der Diskussion um den neuen Rundfunkstaatsvertrag befürchtet RTL, dass ARD und ZDF ein Verbot von Ratgeber-Portalen im Internet über einen Umbau ihrer digitalen Spartenkanäle umgehen könnten.

Logo: ARD DigitalNachdem sich die Ministerpräsidenten im Juni auf einen Entwurf für den neuen Rundfunkstaatsvertrag geeinigt haben, regt sich nun abermals Kritik von den privaten Sendern. Auch wenn der neue Entwurf vorsieht, dass ARD und ZDF ihre Aktivitäten im Internet auf sendungbezogene Inhalte beschränken müssen, geht diese Regelung einigen nicht weit genug.

Gegenüber dem "Focus" sagte Tobias Schmidt, Leiter des Bereichs Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland: "Wir befürchten, dass ARD und ZDF ihre sechs Digital-Kanäle dazu nutzen werden, um Einschränkungen zu umgehen, die ihnen der neue Rundfunkstaatsvertrag auferlegen soll". Schmid sieht die Gefahr, ARD und ZDF könnten versuchen, das Verbot von eigenständigen Ratgeber-Portalen im Internet mit entsprechenden Spartensendern zu bestimmten Themen zu umgehen. "Der Nischensender Eins Plus wäre die perfekte Legitimation, um der ARD doch noch zu einem allumfassenden Ratgeberportal im Internet zu verhelfen", so Schmid zum "Focus".
 


Sowohl die privaten Fernsehanbieter, wie auch die Verleger befürchten eine Marktverzerrung durch Ratgeber-Portale von ARD und ZDF im Internet, da man um Werbekunden und Reichweite fürchtet. So fordert der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eine Nachbesserung im Gesetzesentwurf bei der Negativliste zum Thema Ratgeber. Der Verband fordert entsprechende Portale für ARD und ZDF generell zu untersagen.

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