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Gutachten

Verstößt Werbeverbot bei ARD/ZDF gegen Verfassung?

von Jochen Voß
07.07.2009 - 13:54 Uhr

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Die Werbung treibende Wirtschaft hat eine Interesse daran, auch künftig bei ARD und ZDF ihre Spots zu schalten. Ein Werbeverbot käme da äußerst ungelegen. Jetzt legte der Markenverband ein Gutachten vor, das recht kreativ über das Grundrecht auf Meinungsfreiheit für die Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen plädiert.

Foto: PixelquelleAls Verstoß unter anderem gegen die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Meinungsfreiheit wäre die Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlich Rundfunk aut einem Gutachten des Medien- und Verfassungsjuristen Hans-Peter Schneider zu werten. Schneider hat das Gutachten im Auftrag des Markenverbandes, der die Interessen der markenorientierten Wirtschaft vertritt, erstellt. Der Verband stellte die Studie am heutigen Dienstag in Berlin vor.

Schneider zu Folge richten sich die öffentlich-rechtlichen Angebote an andere Zielgruppen als die privaten Anbieter, was zur Folge habe, dass es sich hier um zwei von einander trennbare Werbemärkte handele. Die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Werbemarkts könne dann laut Schneiders Argumentation zu einem Monopol der Privaten führen. Schneider sieht die Werbung bei ARD und ZDF als wichtiges Element der Meinungsfreiheit, da Wirtschaftswerbung ein Element freier Kommunikation im wirtschaftlichen Bereich sei. "Daraus kann ein Recht auf Nutzung des Rundfunks zwecks Erreichen bestimmter Zielgruppen von Zuhörern und Zuschauern auf einem Werbemarkt abgeleitet werden, bei dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Medium ein Monopol hat", so Schneider.
 

 
Für die im Markenverband organisierten Unternehmen seien ARD und ZDF ein wesentlicher Kommunikationskanal, um Premium-Zielgruppen zu erreichen. Die Gefahr einer Verflachung des Programms durch den Werbedruck sieht Verbands-Präsident Franz-Peter Falke nicht. "Die öffentlich-rechtlichen Sender bleiben für die Werbung treibende Wirtschaft nur dann interessant, wenn sie sich in ihrer Programmgestaltung erkennbar von den Privaten unterscheiden", sagte er. Eine Zusammenfassung des Gutachtens kann auf der Internetseite des Markenverbands heruntergeladen werden.

Nachdem seit dem 1. Juni der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft ist, in dem nach langem Hickhack geregelt wurde, was die Öffentlich-Rechtlichen im Internet dürfen - und was nicht -, steht nun das nächste Regelwerk vor der Tür. Aktuell ist auch die Werbefreiheit von ARD und ZDF in der Diskussion. Das Thema wird allerdings von beiden Seiten derzeit mit nicht allzu großer Leidenschaft verfolgt.

Bei der Auftaktveranstaltung des Medienforums NRW, das im vergangenen Monat in Köln stattgefunden hat, sagte RTL-Chefin Anke Schäferkordt, es handele sich dabei um einen einzelnen Schritt in einer neuen Medienordnung, der "etwas helfen könnte", sei jedoch nicht das zentrale Thema. WDR-Intendantin Monika Piel bezeichnete Werbung im öffentlich-rechtlichen Programm als "Gebühren-Senker". Laut ZDF-Intendant Schächter mache ihr Anteil am Gesamtetat seines Hauses fünf bis sechs Prozent aus. Für ihn kein allzu großes Pfund, aber "eine Vitalitätsquelle, die wir durchaus brauchen".

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