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Entscheidung

Klinsmann am Kreuz: "taz" behält vor Gericht Recht

von Jochen Voß
13.07.2009 - 10:03 Uhr

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Das Oberlandesgericht München hat der "taz" Recht gegeben: Das Titelbild vom Osterwochenende, das Jürgen Klinsmann am Kreuz zeigt, war von der Meinungsfreiheit gedeckt. Klinsmann hatte mehrfach Beschwerde gegen die Darstellung eingelegt.

Taz/KlinsmannIm Streit um den "taz"-Titel vom Oster-Wochenende dieses Jahres hat nun auch das Oberlandesgericht München der Zeitung Recht gegeben, nachdem Ex-Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann dort Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts München 1 eingelegt hat. Stein des Anstoßes war eine Titelgrafik, die den Trainer am Kreuz zeigte. Daneben prangte die Überschrift "Always look on the bright side of life" - ein Zitat aus dem Monty Python-Film "Das Leben des Brian".

Klinsmann hatte im April versucht, die Darstellung untersagen zu lassen. Es folgte eine erweiterte Beschwerde, in der sich der Sportler auf die Verletzung seiner Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes berief. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass es sich bei der Darstellung um einen Ausdruck der Meinungsfreihei der Zeitung handele, die davon unabhängig sei, ob es sich um Kunst handele oder nicht. Die Abbildung müsse Klinsmann als eine "in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung" hinnehmen.
 

 
Hintergrund des Titels war die damalige Diskussion um Klinsmanns Qualitäten als Trainer des FC Bayern München. Die Zeitung habe darstellen wollen, "wie Klinsmann in der Öffentlichkeit vom Heilsbringer zum Nichtskönner und Buhmann degradiert wurde", erklärte "Taz"-CvD Klaus Hillenbrand im April. Markus Hörwick, Mediendirektor des FC Bayern München, sah in dem Bild "die vielleicht schlimmste Entgleisung, die es je in den Medien gegeben hat".

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