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Unterschrift

Neuer Staatsvertrag regelt Product Placement

von Jochen Voß
30.10.2009 - 10:38 Uhr

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Am heutigen Freitag wollen die Ministerpräsidenten den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen, der Product Placements regelt. Über die Gebührenreform gibt es noch keine Einigung.

Foto: ZDF / Rico RossivalAm heutigen Freitag unterschreiben die Ministerpräsidenten den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Product Placements regelt. So soll es ab dem kommenden Frühjahr erlaubt sein, Produkte und Firmen in Fernsehinhalten ins Bild zu rücken, so lange die Zuschauer darüber informiert werden und die Platzierung nicht allzu werblich ist. Für Unmut bei den Sendern sorgt die künftige Verpflichtung, auch eingekaufte Formate auf Placements zu untersuchen und diese zu kennzeichnen.

Hierin sehen die Sender - die öffentlich-rechtlichen und die privaten - eine unrealistische Zumutung. "In vielen Filmen werden Gegenstände des alltgäglichen Gebrauchs benutzt: Laptops, Autos, Lebensmittel. Wie soll man herausfinden, ob es sich dabei um Product Placements handelt?", sagte ein namentlich nicht näher benannter ARD-Mitarbeiter der "Frankfurter Rundschau".  Als Stichtag für die Platzierungen gilt der 19. Dezember 2009. Alle Produktionen, die nach diesem Datum hergestellt wurden, fallen und die neue Regelung.
 

 
Keine Einigung gibt es bei den Ministerpräsidenten indes hinsichtlich eines neuen Modell für die Rundfunkgebühren. Bei der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Mainz wurde eine entsprechende Entscheidung auf das Jahr 2010 vertagt. Allerdings haben sich laut Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, bislang zwei Ansätze herauskristallisiert.

So wolle man das bisherige Modell dahingehend verändern, dass auch die technischen Entwicklungen in Richtung Digitalisierung Berücksichtigung finden. Zudem gebe es einen Ansatz, der sich auf eine Haushaltsabgabe beziehe. Dabei geht es dann nicht mehr darum, wie viele und welche Geräte tatsächlich vorhanden sind. Um Rechtssicherheit zu haben, solle sich das neue Modell möglichst nah am bisherigen bewegen, das sich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bewährt hat.

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