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Urteil

Keine Auskunftspflicht des WDR gegenüber der Presse

von Jochen Voß
20.11.2009 - 12:19 Uhr

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Auch wenn sich der WDR aus Gebührengeldern finanziert, so ist er der Presse gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Journalisten abgewiesen.

Logo: WDR; Grafik: DWDL.deDer WDR fällt als öffentlich-rechtliche Anstalt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW und ist damit auch gegenüber Journalisten nicht zur Auskunft verpflichtet. Das hat das Verwaltunsgericht in Köln am gestrigen Donnerstag entschieden. Das Gericht hat eine Klage des Journalisten Marvin Oppong abgewiesen, der vom WDR eine Auskunft darüber verlangt hat, an welche Unternehmen die Landesrundfunkanstalt gewerbliche Aufträge vergeben hat.

Die erste Anfrage Oppongs erfolgte im Jahr 2006. Seit dem Jahr 2008 läuft in dieser Angelegenheit eine juristische Auseinandersetzung. Das Gericht kam bei der Urteilsfindung zu dem Ergebnis, dass es sich beim WDR nicht um eine Behörde handele und somit keine Auskunftspflicht bestehe. Auch die Tatsache, dass sich die Anstalt aus Gebührengeldern finanziert, ändere diese Einschätzung nicht.

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