Foto: Pixelquelle © Pixelquelle
Urteil

Keine Auskunftspflicht des WDR gegenüber der Presse

von Jochen Voß
20.11.2009 - 12:19 Uhr

Tools

Social Networks

 

Auch wenn sich der WDR aus Gebührengeldern finanziert, so ist er der Presse gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Journalisten abgewiesen.

Logo: WDR; Grafik: DWDL.deDer WDR fällt als öffentlich-rechtliche Anstalt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW und ist damit auch gegenüber Journalisten nicht zur Auskunft verpflichtet. Das hat das Verwaltunsgericht in Köln am gestrigen Donnerstag entschieden. Das Gericht hat eine Klage des Journalisten Marvin Oppong abgewiesen, der vom WDR eine Auskunft darüber verlangt hat, an welche Unternehmen die Landesrundfunkanstalt gewerbliche Aufträge vergeben hat.

Die erste Anfrage Oppongs erfolgte im Jahr 2006. Seit dem Jahr 2008 läuft in dieser Angelegenheit eine juristische Auseinandersetzung. Das Gericht kam bei der Urteilsfindung zu dem Ergebnis, dass es sich beim WDR nicht um eine Behörde handele und somit keine Auskunftspflicht bestehe. Auch die Tatsache, dass sich die Anstalt aus Gebührengeldern finanziert, ändere diese Einschätzung nicht.

Kommentare zum Artikel

DWDL.de-Reihen

Montags: Aktuelles aus dem Milliardengeschäft Sport - präsentiert von Eurosport » zum Sports-Update Dienstags: Die Gesprächs-themen der Woche aus NYC präsentiert von FOX » zum NYC Point Of View Mittwochs: Die aktuellen Radio-Meldungen präsentiert von der WDR mediagroup. » zum Radio-Update Donnerstags: News aus dem britischen Fernsehmarkt - präsentiert von ITV STUDIOS Germany » zum UK-Update Freitags: Die wichtigsten News aus den USA - präsentiert von Sky Atlantic HD. » zum US-Update Samstags: Der etwas andere Rück- und Ausblick auf die TV-Quoten - » zu Unterm Strich Sonntags: Der Blick in die Zukunft der Fernsehbranche - präsentiert von der ANGA Cable» zu Fernsehen 2020

DWDL.de Infobörse

DWDL.de Newsletter

Mit den Newslettern der DWDL.de-Redaktion sind Sie werktäglich bestens informiert. Für die Rundum-Versorgung abonnieren Sie einfach alle Angebote oder wählen den für Sie passenden Newsletter...
Name:
E-Mail:

Ich möchte die folgenden Newsletter erhalten: