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Entrüstung

"Titanic": Staatsanwalt entscheidet nächste Woche

von Jochen Voß
08.04.2010 - 10:23 Uhr

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wird voraussichtlich in der kommenden Woche eine abschließende Entscheidung über die Strafanzeigen gegen den aktuellen "Titanic"-Titel fällen. Es gibt jedoch eine erste Tendenz.

TitanicWie DWDL.de berichtete, hat der der aktuelle "Titanic"-Titel einen Sturm der Entrüstung losgetreten. Während man sich auf der Internet-Seite der Satirezeitschrift  eingegangene Beschwerdeanrufe anhören kann, beschäftigt das Titelbild, das den Missbrauchskandal der katholischen Kirche karikiert, auch den Deutschen Presserat und die Staatsanwaltschaft Frankfurt.

Wie Oberstaatsanwalt Jörg Claude am Donnerstagvormittag gegenüber DWDL.de bestätigte, sind in Frankfurt bereits am Mittwoch vergangener Woche zwei Strafanzeigen gegen die verantwortlichen Redakteure der Zeitschrift eingegangen. Der Vorwurf in den Anzeigen lautet Volksverhetzung. Allerdings prüft die Staatsanwaltschaft eher einen möglichen Verstoß gegen § 166 des Strafgesetzbuches - Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.
 

 
Eine abschließende Entscheidung darüber, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, soll laut Claude voraussichtlich in der kommenden Woche fallen. Tendenziell sei damit eher nicht zu rechnen. Der Deutsche Presserat wird sich mit den eingegangenen Beschwerden voraussichtlich Ende Mai befassen. Die Beurteilung von Staatsanwaltschaft und Presserat erfolgen völlig unabhängig voneinander. Während es bei der Staatsanwaltschaft um einen möglichen Verstoß gegen ein Strafgesetz geht, prüft der Beschwerdeausschuss des Presserats mögliche presseethischen Verfehlungen der "Titanic"-Redaktion.

Ein Versuch, die Auslieferung der Zeitschrift per einstweiliger Verfügung stoppen zu lassen, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Entsprechende Anträge sind derzeit nicht bekannt. Da die Karikatur die katholische Kirche generell ins Visier nimmt, dürfte es für einen gläubigen Christen, der sich in seinen religiösen Gefühlen verletzt sieht, eher schwierig werden, einen zivilrechtlichen Anspruch geltend zu machen. Auch eine Einziehung des Titels durch die Staatsanwaltschaft dürfte derzeit eher nicht im Raum stehen.

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