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Pauschalhonorare

Einstweilige Verfügung gegen den Zeit-Verlag

von Alexander Krei
03.06.2010 - 15:07 Uhr

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Das Hamburger Landgericht hat einer Einstweiligen Verfügung von DJV, dju und ver.di gegen den Zeit-Verlag stattgegeben. Demnach darf der Zeit-Verlag von seinen Autoren nicht verlangen, ihre Rechte gegen ein Pauschalhonorar abtreten zu müssen.

Logo: DJVErfolg für den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalisten-Union (dju):  Die Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat eine solche Vereinbarung nun untersagt.

Demnach darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte abrtreten - selbst rückwirkend für bereits gelieferte Artikel. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden.



Die Richter gaben damit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von DJV und dju in ver.di in vollem Umfang statt. Auch wenn alle Urteile noch nicht rechtskräftig sind, sehen sich DJV und dju bestätigt: Die Gerichte hätten unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Urheber an allen Nutzungen ihrer Werke finanziell angemessen zu beteiligen sind, hieß es in einer Stellungnahme. Der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sprach von einer "wichtigen Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten".

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