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Gebühren-Reform

GEZ: Gesetzentwurf benachteiligt Behinderte

von Alexander Krei
07.09.2010 - 10:07 Uhr

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Schon Ende des Monats könnte ein neuer Gesetzentwurf zur Reform der Rundfunkgebühren verabschiedet werden - laut "Carta.Info" mit deutlichen Nachteilen für Behinderte.

Gebühreneinzugszentrale GEZDass die Rundfunkgebühr ab 2013 nicht mehr pro Gerät verlangt wird sondern pro Haushalt hat in den vergangenen Wochen so manche Diskussion hervorgerufen - vor allem wegen möglicher Mehreinnahmen von ARD und ZDF war die Regelung in die Kritik geraten. Ein überarbeiteter Gesetzentwurf zeigt nun allerdings eine weitere Schwachstelle.

Auch wenn sich seit Juni nicht viel verändert hat: Das Medienportal Carta.Info, dem die überarbeitete Version vorliegt, hat herausgefunden, dass vor allem behinderte Menschen die Leidtragenden wären. Neu hinzugekommen ist demnach nämlich die Streichung des Nachteilsausgleichs - davon wären mehr als 580.000 Menschen betroffen, die bislang von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit gewesen waren.



Zu ihnen zählen dem Bericht zufolge Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen, die kündtig einen Beitrag in Höhe eines Drittels der Gebühr zahlen müssen. Zu den Profiteuren zählen dagegen große Unternehmen, während Kleinunternehmen offenbar deutlich stärker belastet werden als bisher. Schon bei der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten Ende September könnte der Entwurf verabschiedet werden, schreibt "Carta.Info".

Dann könnte womöglich auch eine Umbenennung der GEZ in Rundfunkservicezentrale vom Tisch sein, wie sie ursprünglich geplant war. Und noch ein weiterer Punkt könnte Kritikern sauer aufstoßen: So verwandelt sich die GEZ künftig wohl in ein "bundesweites Zentralmelderegister", wie Carta.Info schreibt, weil die Institution fortan zahlreiche Daten sammeln muss - etwa, um die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen herauszufinden.

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