Auch wenn für den Inhalt von Wahlwerbespots, zu deren Ausstrahlung die Sender verpflichtet sind, allein die Parteien die Verantwortung tragen, hat der RBB nun entschieden, einen Spot der NPD nicht auszustrahlen. Der RBB erklärte, der Sender könne eine Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot "einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze" enthalte.

Genau den habe das Justitiariat des RBB nach eigehender Prüfung erkannt. So erfülle der vorliegende Wahlwerbespot den Straftatbestand der Volksverhetzung. "Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden", heißt es in der Begründung des Senders. Die NPD erhalte nun die Möglichkeit, bis Montag, 10 Uhr einen geänderten Werbespot vorzulegen.

Die NPD beklagt in einem ersten Statement mit gewohnt martialischen Tönen Wahlkampfmanipulation, die auf "kommunistischen Propagandaphrasen" beruhe und von den "Linksextremisten" angestiftet worden sei. Die Rechtsabteilung der Partei werde nun die notwendigen Rechtsmittel einlegen, "damit auch im Land Berlin wieder freie Wahlen stattfinden können".