Es war eine Beanstandung mit Ansage: Bereits im April warnte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten "Das Vierte" vor der Ausstrahlung der Show "Show zum Tag des Glücks" (DWDL.de berichtete). Auf ihrer Sitzung in München hat die ZAK nun die Ausstrahlung der Sendung offiziell beanstandet und vorsorglich verboten diese Sendung zu wiederholen bzw. neue Ausgaben zu zeigen.

Ein vorsorgliches Sendeverbot für die Show war rechtlich nicht mit der Rundfunkfreiheit vereinbar. Das Vierte sei allerdings im Vorfeld durch die Berichterstattung der Mediendienste über die Haltung der Medienhüter informiert gewesen und hätte die Beanstandung mit nicht-Ausstrahlung der Sendung vermeiden können.

Die ZAK moniert vor allem, dass in der Sendung ausschließlich Kandidaten die ein SKL-Los besitzen teilnehmen durften. In der Studio-Deko sei das Logo mehrfach zu sehen gewesen und auch in Moderationen sei die SKL mehrfach namentlich erwähnt worden. Die ZAK leitet daraus ab, dass es sich um eine Werbesendung für die Süddeutsche Klassenlotterie handelte und sieht deswegen einen Verstoß gegen das Werbeverbot für Glücksspiele.

Nach den Ausführungen der ZAK bezögen sich Urteile des Europäischen Gerichtshofs nur auf das staatliche Sportwettten-Monopol. Deswegen sei die Rechtssprechung des EuGH nicht anwendbar - anders als Das Vierte versuchte bei einer Anhöhrung zu argumentieren. Der EuGH hatte geurteilt, dass das Glücksspielmonopol des Staates in Deutschland gegen europäisches Recht verstoße.

Bei Das Vierte war am Nachmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Sollte Das Vierte auf eine weitere Ausstrahlung verzichten, hat der Sender aber wohl nichts zu befürchten. Erst bei Verstoß gegen das Sendeverbot drohten Das Vierte weitere Konsequenzen, hieß es bei der ZAK auf DWDL.de-Nachfrage.