Der Jugendschutz rüstet sich für neue Medien: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit FSK.online und USK.online zwei weitere Selbstkontrollen für das Internet anerkannt. Die beiden neuen Einrichtungen sind Teil der Freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Die KJM sieht in der Anerkennung einen "Fortschritt für den Jugendschutz im Internet".

"Die Anerkennung von FSK.online und USK.online ist ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Auch wenn die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmfirtschaft" und die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" in Bezug auf den Jugendschutz bereits Erfahrungen vorweisen können, so betont Prof. Ring die Eigenheiten des Online-Bereichs, die zukünftig bei den Prüfungen der Inhalte berücksichtigt werden müssen.

Im Zuge der regulierten Selbstregulierung seien die Produzenten in der Pflicht, bereits in der Gestaltung der Inhalte Rücksicht auf den Kinder- und Jugendschutz zu nehmen - so müsse die Prüfung des Angebots auf eine etwaige jugendgefährdende Wirkung im Vorfeld der Verbreitung stattfinden. Die KJM setzt sich dabei, im Unterschied zu den Selbstkontrollen, im Internet vor allem mit Angeboten auseinander, die auf unzulässigem Terrain angesiedelt sind.