Die immer wieder nachgelegten Zusagen haben zum Erfolg geführt: Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des baden-württembergischen Kabelnetzbetreibers Kabel BW durch die Liberty Global-Tochter Unitymedia genehmigt. Nach Angaben der Wettbewerbshüter verpflichtet sich Unitymedia dazu, die Verschlüsselung digitaler Free TV-Programme zu beenden und Sonderkündigungsrechte für große Gestattungsverträge einzuräumen. Daneben wurde ein Verzicht auf bestimmte Exklusivitätsklauseln und auf Eigentumspositionen oder Rückbaurechte an Hausnetzen zugesagt.

Durch den Zusammenschluss verringert sich auf dem deutschlandweiten Gestattungsmarkt das marktbeherrschende Oligopol der großen regionalen Kabelnetzbetreiber von drei auf zwei - doch das ist nach Auffassung des Bundeskartellamts nun offenbar kein Problem mehr. "Die Freigabe konnte nur aufgrund von weitreichenden Zusagen der Unternehmen erteilt werden. Hier sehen wir die Chance für mehr Wettbewerb auf den Kabelmärkten", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Durch die Zusagen würden die negativen Auswirkungen kompensiert.

Auf dem Gestattungsmarkt geht es um den Wettbewerb um Gestattungsverträge mit den Eigentümern großer Liegenschaften, die einer Mehrzahl von Wohneinheiten umfassen. Hier sind die TV-Kabelnetzbetreiber marktbeherrschend und können zugleich den Endkunden Telefon- und Internetzugang anbieten. Langfristige Verträge mit bis zu 15 Jahren Laufzeit sowie Gebäudeexklusivität und Rechtsunsicherheiten über das Netzeigentum nach Vertragsende stellen laut Kartellamt erhebliche Marktzutrittsschranken für sonstige Wettbewerber wie kleine Kabelnetzbetreiber oder Telekommunikationsanbieter dar.

In den Netzgebieten von Unitymedia und Kabel BW wird den Wohnungsbaugesellschaften künftig ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Sie erhalten damit die Gelegenheit, den Wettbewerb um einen günstigeren Netzbetreiber in den Wohnanlagen vorzeitig zu eröffnen. Das Sonderkündigungsrecht betrifft Gestattungsverträge mit mehr als 800 Wohneinheiten und Restlaufzeiten von mehr als drei Jahren - damit sei ein großer Anteil der besonders attraktiven Gestattungsverträge erfasst, heißt es von Seiten der Wettbewerbshüter. Mit der Aufgabe von Exklusivitäts- und Eigentumsklauseln werde Rechtsicherheit hergestellt.

Schließlich soll die Aufgabe der Verschlüsselung digitaler Free TV-Programme Wettbewerbern die Bewerbung um Gestattungsverträge erleichtern und sich dadurch auch positiv auf dem Einspeisemarkt bemerkbar machen. Liberty Global wird somit also in Zukunft auf die Grundverschlüsselung der privaten Sender im Unitymedia-Netz verzichten. Bei Kabel BW gibt es bislang ohnehin keine Grundverschlüsselung. Von der getätigten Marktbefragung, die in den vergangenen Wochen durchgeführt wurde, war am Donnerstag in der Mitteilung des Kartellamts übrigens an keiner Stelle die Rede. Zuletzt war durchgesickert, dass verschiedene Unternehmen, darunter die Deutsche Telekom und Sky, Bedenken bezüglich der Übernahme geäußert hatten.

Der Kabel BW-Deal war im März bekannt geworden. US-Medienmogul John Malone greift für den Kabelbetreiber übrigens tief in die Tasche. Sein Konzern zahlt 3,16 Milliarden Euro. Malone setzte sich damit gegen den Finanzinvestor CVC durch, der am Ende etwas weniger als drei Milliarden geboten haben soll. "Diese Transaktion erweitert unseren Zugang zu einem der am schnellsten wachsenden Kabelmärkte Europa", ließ Unitymedia im Frühjahr wissen. Das Unternehmen, das in Nordrhein-Westfalen und Hessen aktiv ist, ist der zweitgrößte Kabelnetzbetreiber Deutschlands, Kabel BW ist die Nummer drei und zählt aktuell mehr als 2,3 Millionen Kunden.

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