Schon seit geraumer Zeit liefert sich der Bauer-Verlag eine Auseinandersetzung mit der kostenlosen Jugendzeitschrift "Spiesser". Nun hat der Verlag vom Landgericht München Recht bekommen: Demnach ist es "Spiesser" fortan verboten, gegenüber Werbekunden mit nach Angaben von Bauer "nicht belegten Auflagenzahlen" zu werben und sich somit einen möglichen Wettbewerbsvorteil im Segment der Jugendzeitschriften zu verschaffen.
Für Bauer ist das freilich ein voller Erfolg, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Sorge des Verlags ist nicht unberechtigt: "Spiesser" wird kostenlos auf Schulhöfen verteilt und ist damit ein ernsthafter Rivale von Bauers "Bravo". Die "Spiesser"-Macher betonten dagegen, die Verteilung des Blattes an Schulen sei durch das Grundgesetz und die darin verankerte Pressefreiheit gedeckt.
"Spiesser" wirbt allerdings schon jetzt nicht mehr mit der IVW-Auflage. Stattdessen beruft sich der Verlag auf die Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse, die dem Magazin mehr als eine halbe Million Leser attestiert. Das Landgericht Hamburg hatte im vergangenen Jahr noch zugunsten von "Spiesser" entschieden. Werbemanager wüssten die Zahlen richtig zu interpretieren und würden nicht davon ausgehen, dass tatsächlich an allen Auslagestellen "der tatsächliche Zugang zu den Schülern" auch gewährleistet sei. Zudem gebe bei Gratiszeitschriften "naturgemäß" gewisse "Messungenauigkeiten". Dieser Einschätzung folgten die bayerischen Richter nun allerdings nicht.
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