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Wiederwahl

BDZV-Präsident Helmut Heinen im Amt bestätigt

von Alexander Krei
11.05.2012 - 10:58 Uhr

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Helmut Heinen ist als Präsident des BDZV "mit übergroßer Mehrheit" im Amt bestätigt worden. Nach seiner Wahl mahnte Heinen erneut "die leidie Auseinandersetzung" mit dem Öffentlich-Rechtlichen an.

Helmut Heinen bleibt weiterhin Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Er ist am Donnerstag in seinem Amt bestätigt worden - "mit übergroßer Mehrheit", wie es von Seiten des Verbands heißt. Anders ausgedrückt: Einstimmig fiel die Wahl nicht aus. Heinen ist Herausgeber der "Kölnischen/Bonner Rundschau" und Mitgesellschafter der Berliner Verlag GmbH. Er steht seit dem Jahr 2000 an der Spitze des BDZV, zuvor war er zehn Jahre lang Vizepräsident.

Als Vizepräsidenten in ihrem Amt bestätigt wurden Dr. Richard Rebmann, Geschäftsführer der Südwestdeutschen Medien Holding, und Hans Georg Schnücker, Sprecher der Geschäftsführung der Verlagsgruppe Rhein Main und Vorsitzender des Aufsichtsrats der ZMG Zeitungs Marketing Gesellschaft in Frankfurt am Main. Neu ins Präsidium gewählt wurden Jan Bayer, Vorstand Welt-Gruppe und Technik bei Axel Springer, sowie Christoph Barnstorf-Laumanns, Verleger "Der Patriot". Sie folgen als Vizepräsidenten Dr. Wolfgang Pütz, Verleger des "Remscheider General-Anzeigers", und Rudolf Knepper, bis Ende 2011 stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie Vorstand Technik und Logistik bei Springer, nach, die nicht mehr kandidiert hatten.

BDZV-Präsident Heinen betonte, dass es die größte Herausforderung für alle Zeitungsverlage sei, den Übergang in die digitale Unternehmens- und Produktwelt zu schaffen. Dabei wolle der BDZV die Branchenplattform für den digitalen Wandel sein. "Die  Zeitungsverlage stehen auch in Zukunft für großartige Produkte - print, online und mobil". Zugleich äußerte Heinen Erwartungen an die Politik. "Die Position der Zeitungen in der künftigen digitalen Welt hängt maßgeblich auch von den politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen ab."

Zu den drängenden Themen zählten hier der anstehende Entwurf für ein Leistungsschutzrecht für die Presse, die Novellierung der Pressefusionskontrolle sowie "die leidige Auseinandersetzung" mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über die Beschränkung übergroßer Textangebote in den Telemedien von ARD und ZDF - hierüber herrschte zuletzt ein erbitterter Streit, der nun voraussichtlich vor Gericht entschieden wird.

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