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Diesmal in Sat.1
ZAK untersagt mal wieder Glücksspielwerbung
Viel zu befürchten haben die Sender meist nicht - und genau das ist wohl auch der Grund dafür, warum es immer wieder vorkommt, dass gegen den Glücksspielsstaatsvertrag verstoßen wird. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer jüngsten Sitzung die Ausstrahlung von Werbespots für die Sportwettenanbieter Tipico und bwin in Sat.1 beanstandet.
Zudem wurde die weitere Ausstrahlung von allen Werbeformen für diese Anbieter untersagt. Die ZAK habe den Sofortvollzug dieser Untersagung angeordnet, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Sat.1 hatte im Februar und März mehrfach im Zusammenhang mit der Übertragung von Champions League-Spielen Werbung für beide Firmen ausgestrahlt, zudem wurde Tipico gar als Gewinnspielpartner präsentiert.
Das geltende Recht verbiete Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel, so die ZAK. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag formuliert ein generelles Verbot von Fernsehwerbung - in engen Grenzen werden jedoch Ausnahmen erlaubt. Er soll in wenigen Tagen unter der Voraussetzung in Kraft treten, dass ihn bis dahin mindestens 13 Bundesländer ratifiziert haben. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags gilt der alte als Landesrecht in allen Ländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins fort.



27.06.2012 - 15:13 Uhr
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