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VFF-Klausel

Dokumentarfilmer gewinnen Rechtsstreit mit MDR

von Uwe Mantel
14.08.2012 - 17:01 Uhr

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Die AG Dokumentarfilm hat sich in einem Rechtsstreit gegen den MDR durchgesetzt. Eine umstrittene Klausel in Verträgen zwischen Sendern und Auftragsproduzenten darf demnach künftig nicht mehr angewendet werden.

Vor dem Leipziger Landgericht hat sich die AG DOK in einem Verfahren gegen den MDR durchgesetzt. Das Gericht verbot die weitere Anwendung einer jahrelang sowohl bei ARD-Sendern als auch beim ZDF angewendeten Vertragsklausel, die vorsah, dass Fernseh-Auftragsproduzenten verpflichtend alle entstehenden Filme der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) in München melden mussten.

Die öffentlich-rechtlichen Sender kassierten dabei von vornherein die Hälfte aller Verwertungserlöse für ihre Eigenproduktionen. Von der anderen Hälfte, die für  Fernseh-Auftragsproduktionen vorgesehen war, ging aufgrund des internen VFF-Verteilungsschlüssels aber ebenfalls ein großer Teil nicht an die Auftragsproduzenten, denen das Geld eigentlich zugestanden hätte, sondern ebenfalls wiederum an die öffentlich-rechtlichen Sendern. In einer Mitteilung spricht die AG DOK von 7,5 Millionen Euro, die der Produktionswirtschaft auf diese Weise im Jahr 2011 vorenthalten worden sei.

Das Gericht erkannte eine "unangemessene Benachteiligung" der Produzenten, unter anderem, weil deren Entscheidungsfreiheit über die Auswahl der Verwertungsgesellschaft signifikant beeinträchtigt worden sei und zugleich die gesetzlich vorgesehene alleinige Partizipation der Filmhersteller an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen unterlaufen werde. Die Verwertungserlöse stehen demnach nämlich ausschließlich den Inhabern der Leistungsschutzrechte zu - also denen, die auch die wirtschaftlichen Risiken der Produktion tragen. In dem Fall: Die Auftragsproduzenten. Außerdem verstoße die Klausel gegen das Verbot der Vorausabtretung von Vergütungsansprüchen, "weil die Vertragspartner hierdurch die Hälfte der gesetzlich ihr zustehenden Vergütungen an die Beklagte abtreten", wie es im Urteil heißt.

"Das Leipziger Urteil bestätigt unseren Verdacht, dass die Gelder der VFF nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern willkürlich verteilt werden", kommentiert der AG DOK-Vorsitzende Thomas Frickel das Urteil. Die ungerechte Verteilung durch die VFF führt die AG DOK auf die Gesellschafterstruktur zurück: Zur Hälfte wird sie von ARD und ZDF, zur Hälfte durch die Produzentenallianz getragen, in der allerdings die großen Töchter öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten wiederum zu den einflussreichsten Mitgliedern gehören. Dadurch habe es im VFF immer eine stabile Mehrheit zur Durchsetzung der Senderinteressen gegeben.

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