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Urteil im Drehbuchskandal

Bewährung: Doris Heinze muss nicht ins Gefängnis

von Alexander Krei
08.10.2012 - 12:14 Uhr

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Die frühere NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte über Jahre hinweg für den NDR unter Pseudonym verfasste Drehbücher von sich selbst und ihrem Mann gekauft.

Die ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze muss nicht ins Gefängnis: Die 63-Jährige ist vom Hamburger Landgericht wegen Bestechlichkeit, Untreue und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Heinze hatte unter Pseudonym eigene Drehbücher  verfasst und bei ihrem eigenen Sender untergebracht - dadurch konnte sie die volle Gage kassieren, obwohl ihr als NDR-Angestellte eigentlich nur die Hälfte zugestanden hätte.

Auch Drehbücher ihres Mannes, der ebenfalls unter einem Pseudonym schrieb, hatte sie über den Umweg einer Produktionsfirma gekauft. Vor Gericht gab sich die frühere NDR-Frau vor wenigen Wochen allerdings einsichtig. So habe sie die ganze Zeit über ein schlechtes Gewissen gehabt, sagte Heinze im Sommer und bezeichnete ihr Verhalten in diesem Zusammenhang als "irre großen Fehler", dessen juristische Tragweite ihr damals allerdings noch nicht bewusst gewesen sei. Zudem habe sie nicht das Gefühl gehabt, anderen mit ihrem Handeln zu schaden.

Vor der Wirtschaftsstrafkammer waren darüber hinaus auch Heinzes Ehemann Claus Strobel sowie die Produzentin Heike Richter-Karst angeklagt. Beide wurden am Montag vom Landgericht Hamburg einem Bericht von "Welt Online" zufolge zu einer Geldstrafe verurteilt. Insgesamt wurden den drei Beschuldigten zwischen 2003 und 2007 14 Straftaten zur Last gelegt.

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