Wenn man ein Paradebeispiel für die Hilflosigkeit der deutschen Medienaufsicht sucht, dann genügt ein Blick auf Das Vierte. Der Sender ist als Vollprogramm lizenziert, genügt aber seit vielen Jahren nicht ansatzweise den Anforderungen an ein solches. Konsequenzen bislang trotz vielfacher Ankündigungen der Medienhüter, das jetzt aber wirklich mal ganz genau unter die Lupe zu nehmen: Keine. Auch über sonstige Auflagen der Medienaufsicht setzt man sich bei Das Vierte regelmäßig hinweg, ohne dass es für den Sender bislang spürbare Konsequenzen gehabt hätte.

Am Dienstag war es nun mal wieder so weit: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat die jüngste Ausgabe der "Show zum Tag des Glücks" der SKL beanstandet, weil sie darin einen Verstoß gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel sah. 272 Mal sei das Logo der SKL eingeblendet worden, 34 Mal die SKL in der Moderation erwähnt worden, ergab die genaue Zählung. Die ZAK untersagte nun sowohl die Wiederholung als auch die erneute Ausstrahlung weiterer Ausgaben der Show.

All das hatte die ZAK allerdings auch schon bei zwei Ausgaben der Show aus dem Jahr 2011 vorexerziert, ohne dass Das Vierte sich an dieses Verbot gehalten hätte. Gegen die Entscheidungen legte der Sender Rechtsmittel ein, beide Verfahren sind derzeit noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.

Auch bei der Sendung "The Hotline" sah die ZAK rechtliche Vorgaben für Gewinnspiele verletzt. In drei Ausgaben sei Zeitdruck vorgetäuscht worden, zudem seien verschiedene Informationspflichten nicht erfüllt worden, da nicht ausreichend auf Teilnehmerentgelte, Spielregeln und den Ausschluss von Minderjährigen hingewiesen worden sei. Inzwischen wurde "The Hotline" allerdings ohnehin eingestellt. Und auch das SKL-Problem wird sich durch die anstehende Übernahme durch Disney demnächst lösen.