Zum Ende des Jahres 2011 übte der Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I, dem das Gelände des ehemaligen MMC-Campus in Hürth gehört, ein Sonderkündigungsrecht aus. Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft (MMC) musste das Gelände räumen und konzentriert sich seitdem auf das Geschäft im Coloneum. Im Gegenzug für das Sonderkündigungsrecht habe sich der Immobilienfonds allerdings verpflichtet, für einen Zeitraum von fünf Jahren dort keinen Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen mehr zuzulassen, so die MMC.

Als Nachmieter ist dort aber längst die MP Medienparks NRW GmbH tätig - ebenfalls als Betreiber von Studios für Film- und TV-Produktionen. Dagegen geht die MMC nun gerichtlich vor und hat - in Abstimmung mit dem neuen MMC-Eigentümer DUBAG - Klage gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf Hürth I GbR erhoben. Ziel ist es zum Einen, die Nutzung des Hürther Geländes für Film- und Fernsehproduktionen zu unterbinden. Darüberhinaus macht die MMC auch Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienfonds geltend.

MMC-Geschäftsführer André van Eijden: "Die Klageerhebung ist ein wichtiges Signal in den Markt. Durch die Produktionsaktivitäten in Hürth sehen wir uns gezwungen, mit gerichtlicher Hilfe dafür zu sorgen, dass die bestehenden Vereinbarungen durch den Immobilienfonds eingehalten werden und am Standort Hürth keine Produktionen mehr durchgeführt werden."

Im Sommer vergangenen Jahres hatte die MMC schon einmal eine einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds erwirkt, die kurz darauf mangels Dringlichkeit allerdings wieder aufgehoben worden war. Laut MMC habe das Gericht an der Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung zwischen MMC und dem Immobilienfonds sowie der Vertragswidrigkeit des Studiobetriebs in der mündlichen Verhandlung keine Zweifel erkennen lassen.

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