Dass die Sender zu viel Werbung zeigen, ist eine gern gehörte Klage von Zuschauern - im Fall von Tele 5 und Sat.1 haben die Landesmedienanstalten nun aber tatsächlich Verstöße gegen die konkrete Richtlinie, nach der maximal 20 Prozent einer Sendestunde mit Werbung gefüllt werden dürfen, festgestellt. Demnach hat Tele 5 in 18 Fällen die erlaubten zwölf Werbeminuten überschritten, bei Sat.1 wurde in einem Fall eine Überschreitung festgestelt.

Im Falle von Sat.1 stieß den Medienhütern zudem ein CD-Tipp mit einer werblichen "Videopremiere" auf, mit der für eine CD von Alanis Morissette geworben wurde, ohne dass dies explizit als Werbung gekennzeichnet worden wäre. Die Medienanstalten sahen hier das Trennungsgebot von Programm und Werbung verletzt. Im Vorfeld hatten die Anstalten eine Analyse zur Frage, wie Privatsender mit den Werbezeitenregeln umgehen, erstellt und dazu die Programme von 14 Sendern ausgewertet. Der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier: "Zuschauer müssen sich darauf verlassen können, dass der Werbeanteil pro Sendestunde eingehalten wird. Mehr als zwanzig Prozent sind gesetzlich nicht zulässig."

Abgesehen davon erteilte die ZAK dem Social-TV-Sender joiz, der im Sommer in Deutschland an den Start gehen will, eine Lizenz für sieben Jahre. Genehmigt wurden auch das Hörfunkangebot Sport1.FM und das angedachte Angebot sportamerica HD von Sportdigital.TV. Die Entscheidung steht hier noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK.