Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren gegen Carolin Kebekus eingestellt. Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass ein Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Handelns nicht gegeben sei. Es habe knapp 100 Anzeigen gegen das Video mit dem Titel "Dunk dem Herrn" gegeben, das Anfang Juni für reichlich Wirbel gesorgt hatte. Die Anzeigensteller hatten der Komikerin zuvor einen Verstoß gegen Paragraf 166 des Strafgesetzbuches vorwerfen, der die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse unter Strafe stellt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft überschreitet das Video nicht die Grenze dessen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Satire im Sinne der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit noch hinzunehmen sei. Die satiremäßig überspitzte Darstellung habe zudem keinen beschimpfenden, sondern einen kirchenkritischen Inhalt. Zugleich sei eine Störung des öffentlichen Friedens durch den Kirchen-Rap nicht feststellbar gewesen, so die Staatsanwaltschaft laut "Kölner Stadt-Anzeiger".

Die Piusbruderschaft hatte kürzlich dazu aufgerufen, Anzeige gegen den Kirchen-Rap zu stellen. Kebekus wurde vorgeworfen, sich mit ihrem "Verhöhnungs-Song" aus der "primitivsten Schublade" bedient zu haben. Doch auch abseits davon hatte das Video mit dem Titel "Dunk den Herrn" für reichlich Wirbel gesorgt - vor allem, weil der WDR kurz vor der Ausstrahlung der neuen Einsfestival-Show "Kebekus!" entschied, das fest eingeplante Video nicht zeigen zu wollen, woraufhin eine Zensur-Debatte entfachte. Im Internet ist das Video aber nach wie vor zu sehen.

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