Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage der Verleger gegen die "Tagesschau"-App abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts besitze die ARD für ihren Internetauftritt "Tagesschau.de" und die dazu gehörende App die nötige Genehmigung. Zudem sei die App nur ein anderer Übertragungsweg für Inhalte des Online-Angebots. "Für die vielen Nutzer der Tagesschau-App ist das eine gute Nachricht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Tagesschau-App rechtmäßig ist", kommentierte der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor das Urteil.

Zugleich zeigte sich Marmor aber gesprächsbereit. "Unabhängig von der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation. Wenn Verlage zum Beispiel hochwertige Videos wie die 'Tagesschau in 100 Sekunden' in Zeitungs-Websites einbinden, kann das deren Attraktivität steigern. Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor."

Die Niederlage der Verlage kommt nicht überraschend. Die Richter ließen bereits bei einer Verhandlung im November durchscheinen, dass der Urteilsspruch diesmal nicht im Sinne der Verleger ausfallen dürfte. Diese haben allerdings noch die Möglichkeit einer Revision beim Bundesgerichtshof. Kurios ist der Rechtsstreit aber allemal, denn es geht gar nicht um die App in ihrer aktuellen Form, sondern um die Version, die am 15. Juni 2011 zu sehen war. Und schon beim Urteilsspruch in erster Instanz im Herbst letzten Jahres fragte der vorsitzende Richter: "Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?"