Der Rundfunkbeitrag hat die nächste juristische Hürde überwunden. Die Beiträge zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender sind mit dem rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar, wie der Verfassungsgerichtshof (VGH) am Dienstag in Koblenz entschied. Er wies die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens in Teilen als unzulässig und unbegründet zurück. Das Unternehmens, das mehrere Niederlassungen betreibt, sah sich durch die seit Anfang vergangenen Jahres geltende Beitragspflicht unter anderem in ihrer durch die Landesverfassung gewährleisteten Eigentums-, Gewerbe-, Informations- und allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.


Zudem verstoße die Neuregelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Verfassungsgerichtshof erklärte nun allerdings, dass sich der Beschwerdeführer nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden könne. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden. Zudem sei ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen die Berufs-, Gewerbe-, Eigentums- und Informationsfreiheit von vornherein offenkundig ausgeschlossen - deren Schutzbereiche würden durch die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung nicht berührt, hieß es in der Begründung. Die geschäftsführende Gesellschafterin des Straßenbauunternehmens hatte angeführt, dass in einigen Wägen ihres Fuhrparks gar keine Radios installiert seien, da sie nur auf Baustellen eingesetzt würden.

"Ich bin froh über die klare Entscheidung, mit der erstmals höchstrichterlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags bestätigt wurde", sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. "Das Gericht hat für Rechtssicherheit gesorgt und deutlich gemacht, dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag nicht um eine verkappte Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungszuständigkeit hätten. Vielmehr sei der Rundfunkbeitrag als Vorzugslast ausgestaltet und auch insoweit gerechtfertigt, als er den so genannten nicht privaten Bereich erfasse. Denn auch die Wirtschaft und die öffentliche Hand profitieren von der Möglichkeit, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen."

Während es beim Rundfunkbeitrag im privaten Bereich um die Wohnung geht, ist im nicht-privaten Bereich die Anzahl der Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge maßgeblich. "Ansatzpunkt sind also Orte, an denen typischerweise von einer Rundfunknutzung auszugehen ist. Auf das konkrete Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten kommt es nicht mehr an", so die Ministerpräsidentin, die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist. "Indem der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben wird, ist das System ausgesprochen mittelstandsfreundlich. Denn für kleine und mittlere Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern gilt ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel."

Unterdessen geht der Streit um den Rundfunkbeitrag schon am Donnerstag weiter: Dann nämlich wird in München ein ganz ähnlicher Fall verhandelt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will seine Entscheidung verkünden, nachdem ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriekette Rossmann Popularklagen erhoben hatten. Rossmann muss derzeit eigenen Angaben zufolge einen Rundfunkbeitrag in Höhe von rund 280.000 Euro zahlen - im Vergleich zu 39.000 Euro, die man überweisen müsste, würden alle Beschäftigten an nur einem Standort arbeiten. Durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag sehen sich vor allem Unternehmen mit vielen Filialen und einem großen Fuhrpark benachteiligt.

Auch der Autovermieter Sixt zog bereits vor das Verwaltungsgericht. Gemeinsam mit Rossmann hatte man kürzlich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin gelangt man zu anderen Erkenntnissen als die KEF. Selbst bei konservativen Annahmen und zurückhaltender Berechnung sei in der laufenden Beitragsperiode demnach mit Mehreinnahmen von mindestens 3,2 Milliarden Euro zu rechnen. Die KEF war zuvor von Mehreinnahmen in Höhe von 1,12 Milliarden Euro ausgegangen - allerdings weist auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten darauf hin, dass diese Schätzung viele Unwägbarkeiten erhält. Klar ist inzwischen allerdings, dass der Rundfunkbeitrag im kommenden Jahr erstmals in der Geschichte sinken soll - statt 17,98 Euro sind dann 17,50 Euro fällig.

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