Bevor am Donnerstag im Bundestag über die geplante Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde beraten wird, leisten die Zeitungsveleger weiterhin kräftig Lobbyarbeit in eigener Sache. Im "Handelsblatt" darf nun der frühere Verfassungsrichter Udo di Blasio, der für den Zeitungsverlegerverband BDZV ein Gutachten über die Folgen des Mindestlohns erstellt hat, mahnen: "Wenn der Gesetzgeber die wirtschaftlichen Bedingungen für Zeitungen verändert, muss er in besonderer Weise Rücksicht nehmen, denn die Pressefreiheit ist schlechthin grundlegend für die Demokratie in unserem Land."

Die Zeitungsveleger sehen es als unzumutbar an, ihren Zeitungsausträgern den geforderten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen. Derzeit erhalten sie in der Regel einen Stücklohn. Die Umstellung auf den Stundenlohn würde laut BDZV eine zusätzliche Belastung von 225 Millionen Euro pro Jahr bedeuten und somit insbesondere in ländlichen Gebieten die Zeitungszustellung unwirtschaftlich machen. Zudem weist der BDZV darauf hin, dass die Mehrzahl der Zusteller ohnehin Minijobber seien, die nur begrenzt dazuverdienen dürften.

Di Fabio sagte gegenüber dem "Handelsblatt": "Der Staat soll den Verlegern natürlich keine Geldgeschenke machen. Wenn er allerdings ihre Privatautonomie einschränkt - wie mit dem Mindestlohn -, dann muss er die besondere Bedeutung der Presse für die Demokratie so gewichten, wie das verfassungsrechtlich nötig ist. Ich kann nicht erkennen, dass man sich politisch mit den besonderen Bedingungen der Presse auseinandersetzt, wenn man sich bei der Einführung des Mindestlohns dem Dogma verschreibt, es dürfe keine Ausnahmen geben."