"People-Magazin Closer gewinnt Schmerzensgeldprozess vor dem OLG München", jubelt die Bauer Media Group am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung. 20.000 Euro wollte Simone Thomalla vom Verlag wegen dessen "Dekolleté-Berichterstattung" haben. "Closer" hatte in einer großen Titelstory über eine vermeintliche Brust-OP bei der Schauspielerin spekuliert. Zahlen muss "Closer" also nicht - doch rechtens war die Berichterstattung deswegen noch lange nicht.

Das Gericht weist in seinem Urteil nämlich sehr wohl darauf hin, dass Narben zum besonders geschützten Bereich gehören und daher kein Gegenstand der Berichterstattung sein dürfen - selbst sofern die angestellten Spekulationen stimmen sollten. Doch das Gericht befand auch, dass in diesem Fall "die Grenze einer zulässigen zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung" durch "Closer" nicht leicht zu ziehen gewesen sei. Daher handle es sich nicht um eine "bewusste Grenzverletzung", sondern eine "fahrlässige Grenzüberschreitung". Thomalla erhält daher nicht nur kein Schmerzensgeld, sondern muss auch die Verfahrenskosten tragen.