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Weiter Wirbel um nutella-Show: RTL II droht Bußgeld

von Henrik Wittmann
29.06.2005 - 19:00 Uhr

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Die nutella-Show dürfte bei RTL II weiter für schlechte Stimmung sorgen. Nach den Katastrophenquoten müssen sich die Programmverantwortlichen nun auf ein Bußgeldverfahren wegen Schleichwerbung einstellen.

Weiter Wirbel um nutella-Show: RTL II droht Bußgeld

Foto: RTL IILediglich 360.000 Zuschauer (Marktanteil: 1,3 Prozent) sahen am 11. Juni zur besten Sendezeit „nutella – Die Geburtstagsshow. Für RTL II wurde der Schock über die katastrophalen Quoten möglicherweise dadurch gelindert, dass die Show vom nutella-Hersteller Ferrero mitfinanziert wurde. So vermutet es zumindest die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM).

Die Mitglieder der Medienaufsicht waren in ihrer Sitzung am Dienstag der Ansicht, dass RTL II „gegen das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen“ habe. In einer Pressemitteilung plädierte die Gemeinsame Stelle dafür, dass die  für RTL II zuständige Landesmedienanstalt Hessen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten solle.

Bei der Sendung „Die kultige Handyshow – O2 can do“, die eine Woche später ebenfalls bei RTL II ausgestrahlt wurde und sich ebenfalls als ein großer Quotenflop erwies, besteht zudem ein Verdacht auf unzulässige Kennzeichnung einer titelgesponserten Sendung. Mit der Darstellung des Titelsponsors der Sendung habe RTL II gegen die Werberichtlinien verstoßen.

Danach ist das Einsetzen von Namen von Unternehmen oder Produkten als Sendungstitel als Titelsponsoring nur dann möglich, wenn keine werblichen Effekte in den Vordergrund rücken. Durch die Hinzufügung des Slogans „O2 can do“ neben dem Firmennamen seien jedoch werbliche Effekte erzeugt worden, stellte die Gemeinsame Stelle fest. Deshalb empfiehl das Gremium der LPR Hessen auch in diesem Fall, rechtsaufsichtlich tätig zu werden.
 
Ebenso kritisierte die Medienbehörde einen Beitrag im Rahmen von RTLs Formel-1-Übertragung am 19. Juni. Der Sender hatte die Reportage „Formel 1 – Der Transport einer Weltmeisterschaft“, die einem Imagefilm des Paketdienstes DHL glich, als redaktionellen Beitrag verkauft. Hier müsse die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt ebenfalls wegen der Missachtung des Schleichwerbeverbotes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, hieß es bei der GSPWM.

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