Schon in den Jahren 2004 und 2005 meldete der Internet-Telefoniedienst Skype, der inzwischen von Microsoft aufgekauft wurde, beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Skype Skype als Wort- und Bildzeichen an. Dagegen erhob das britische BSkyB - heute Sky plc. - Widerspruch, weil eine Verwechslungsgefahr mit der eigenen Wortmarke "Sky" bestehe - und die habe man schon im Jahr 2003 eintragen lassen.

Es dauerte eine ganze Weile, aber 2012 und 2013 hat das Amt dem Widerspruch aufgrund der "bildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit" zwischen Sky und Skype statt. Skype ging dagegen vor Gericht - und verlor. Das Gericht der Europäischen Union verweist im Urteil etwa darauf, dass das "y" im Wort "Skype" genauso ausgesprochen werde wie in "Sky". Zudem bleibe das Wort "Sky", das zum Grundwortschaft der englischen Sprache gehöre, im Wort "Skype" kar erkennbar. Dazu kommt noch, dass im Logo der Schriftzug von einer wolkenartigen Umrandung umgeben ist. Das erhöhe noch die Wahrscheinlichkeit, dass im Wort "Sky" das Element "Sky" erkannt werde, da sich Wolken schließlich im Himmel befänden.

Gegen die Entscheidung können nun noch Rechtsmittel eingelegt werden. Hat sie bestand, könnte Sky versuchen, sich auf Basis dessen gegen die Verwendung des Begriffs "Skype" zu wehren. Rechtsanwalt Michael Teerhag hat für das Urteil nur begrenzt Verständnis: "Es handelt es sich vorliegend um zwei Unternehmen, die völlig unterschiedliche Leistungen anbieten – die einen ermöglichen Telekommunikation, die anderen liefern Fernsehbilder. Da wird der Verbraucher wohl leicht unterscheiden können – auch zwischen den Marken." Allerdings tritt Sky zwar nicht hierzulande, aber in Großbritannien sehr wohl als Anbieter von Telekommunikationsleistungen auf.

Teerhag weiter: "Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte ‚Sky‘ wohl weitere Ansprüche gegen ‚Skype‘ durchsetzen. Zum Beispiel könnten sie möglicherweise den Verzicht auf die Namensnutzung in der EU oder auch Schadensersatz verlangen."