Es ist ruhig geworden um das praktisch nutzlose Leistungsschutzrecht, das die Verleger bei der Bundesregierung durchgesetzt haben und mit dem sie bei Google die Hand aufhalten wollten - bis sie merkten, dass der Suchmaschinenbetreiber auch schlicht auf sie verzichten kann und dies zu erheblichen Umsatzeinbüßen führt, die bis in Insolvenzen führen könnten. Ausgefochten ist der Kampf bis heute nicht, doch den immensen wirtschaftlichen Nutzen der bloßen Listung bei Google haben die Verlage im Herbst mit dem Einknicken eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Beim Kulturstaatsministerium warnte man bereits früh vor einer "späteren Blamage", berichtet nun der "Spiegel".

Während das Bundesjustizministerium eine Notifizierung bei der EU-Kommission nicht für notwendig erachtete, weil es nicht unter eine entsprechende EU-Richtlinie falle, warnte der Stab des Kulturstaatsministers vor dem leistungsschutzrecht. In einer Mail vom 11. März 2013 habe es geheißen, dass hinter der Argumentation "der politische Wunsch nach möglichst schneller Verabschiedung des Leistungsschutzrechts" stehe, zitiert der "Spiegel". Man wolle aber "auf die Gefahr einer späteren Blamage durch Nichtanwendbarkeit des Gesetzes" hinweisen.

Das Wirtschaftsministerium riet dagegen jedoch "aus Gründen der Rechtssicherheit eher zur frühzeitigen Notifizierung." Ein Formfehler, so heißt es im "Spiegel", hätte zur Folge, dass das Gesetz nicht anwendbar wäre. Dies ergab ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das Renate Künast als Abgebordnete der Grünen in Auftrag gegeben hat. "Die Bundesregierung rannte sehenden Auges in ein unanwendbares Gesetz", äußert sich Künast. Das Gutachten spielt auch ein Szenario der Staatshaftung durch für den Fall, dass das Leistungsschutzrecht wegen eines Formfehlers ungültig ist.

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