Die öffentlich-rechtlichen Fernsehkonzerne sollen über ihre kommerziellen Tochtergesellschaft den Markt im Bereich des Verleihs von Equipment wie Kameras, Beleuchtung oder Bühnen, der Vermietung von Studios und der Postproduktion massiv verzerren - zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls der Bayreuther Kartellrechtler Professor Rupprecht Podszuhn, der ein entsprechendes Gutachten im Auftrag der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister vorgelegt hat.

Podszuhn kommt zu dem Schluss, dass die ARD- und ZDF-Töchter - insbesondere die Bavaria Film und ihre Töchter, die als Hauptanbieter technischer Filmdienstleistungen in Deutschland genannt wird - in den entsprechenden Bereichen marktbeherrschend oder zumindest relativ marktmächtig seien. Die sendereigenen Dienstleistungsunternehmen würden bei der Vergabe der TV-Aufträge bevorzugt. Damit würden die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten einen besonders attraktiven Teil des Marktes dem Wettbewerb entziehen. Podszuhn sieht darin einen missbräuchlichen Behinderungswettbewerb und eine unzulässige Absprache.

Dazu komme, dass nicht-marktkonform kalkulierte Preise der sendereigenen Gesellschaften dann als Referenzpreise für die Vergabe von Aufträgen an unabhängige Unternehmen herangezogen würden. Auch das sei eine missbräuchliche Behinderung des Wettbewerbs. Bei freien Aufträgen schlilich würden die ARD/ZDF-Töchter mit Niedrigpreisangeboten auf den Markt drängen, die sie sich nur leisten könnten, weil sie entsprechend wirtschaftlich abgesichert seien. "Dadurch wird die Marktstruktur nachhaltig geschädigt und eine Monopolisierung betrieben. Marktzutritte werden unmöglich, Innovationen gehemmt", heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens.

Letztlich führe die Situation dazu, dass "letztlich staatlich abgesicherte Unternehmen expandieren, während private Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Das Wettbewerbsprinzip,das die Effizienz und Innovationskraft der dynamischen Filmbranche garantiert, wird damit ein Stück weit von öffentlich-rechtlichen Anstalten außer Kraft gesetzt." Das Gutachten kommt schließlich zu der Forderung, dass das Bundeskartellamt im öffentlichen Interesse tätig werden und die Verhaltensweisen prüfen solle, da ein Vorgehen im Wege privater Rechtsdurchsetzung keinen Erfolg verspreche.

Die Allianz Unabhängiger Filmdienstleister hat das Gutachten entsprechend auch an das Kartellamt weitergeleitet. Das Kartellamt ermittelt ohnehin bereits wegen des Vorwurfs von Preisabsprachen gegen die Bavaria Studios & Production Services in München und die Studio Berlin Adlershof GmbH in Berlin.

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