In der vergangenen Woche verabschiedete die rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung das neue WDR-Gesetz - und das sieht eine deutliche Reduzierung der Obergrenze für Werbung in den Hörfunkprogrammen des WDR auf 60 Minuten täglich vor. Wie viel Geld dem WDR dadurch durch die Lappen geht, ist noch immer nicht endgültig beziffert, Intendant Tom Buhrow stellte aber schonmal klar, dass es hier keinesfalls um "Peanuts" gehe, sondern dass sehr schmerzhafte Einschnitte nötig seien, wenn es keine Kompensation der wegfallenden Einnahmen gebe.

Buhrow gab sich am Tag nach der Entscheidung allerdings eher pessimistisch, dass es zu dieser Kompensation - sprich: im Gegenzug eine höhere Rundfunkgebühr - kommen werde. Politiker seien dafür heute zu feige, so Buhrow. Trotzdem pochten die Intendantinnen und Intendanten der ARD am Dienstag nochmal auf eine solche Kompensation und verwiesen auf verfassungsrechtliche Regelungen.

"Der Medienpolitik muss bewusst sein, dass jegliche Einschränkungen bei Werbemöglichkeiten nach dem Verfassungsgrundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags vollständig ausgeglichen werden müssen", so die neue ARD-Vorsitzende Karola Wille, die aus dem WDR-Gesetz aufgrund der bundesweite Zusammenarbeit auch Auswirkungen auf weitere ARD-Anstalten erwartet.

Man habe bei der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs), die den Geldbedarf der Rundfunkanstalten feststellt und daraus dann der Politik die Höhe des Rundfunkbeitrags für die kommenden Jahre vorschlägt, entsprechende Nachforderungen angemeldet und erwarte, dass das im nächsten KEF-Bericht auch berücksichtigt werde. Noch liegt dieser Bericht allerdings nicht vor. In einem Sonderbericht 2014 hatte die KEF schon einmal ausgerechnet, dass bei einer völligen Werbefreiheit für ARD und ZDF in Hörfunk und TV eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 1,26 Euro nötig wäre.

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