18 Monate ohne Bewährung - das war das harte Urteil, das das Amtsgericht Stolzenau in erster Instanz Ende 2013 gegen einen damals 51-Jährigen Mann verhängt hatte, weil dieser von Dritten Geld kassiert hatte und diesen dann über das sogenannte Card-Sharing Zugriff auf die Pay-TV-Programme von Sky Deutschland verschafft hatte. Im Grundsatz hat die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Verden, die Verurteilung zwar bestätigt, allerdings eine etwas mildere Strafe verhängt.

Er wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Pay-TV-Anbieters von mehreren, über das Internet verbundenen Nutzern parallel verwendet. Diese setzen speziell angepasste digitale Receiver ein und zahlen meist Entgelte an den Betreiber des Card-Sharing-Servers.

Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland: "Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt."