Der Vorschlag der Finanzkommission KEF, den Rundfunkbeitrag zu senken, stößt bei den Vertretern der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf wenig Gegenliebe und hat nun auch den hr-Verwaltungsrat auf den Plan gerufen. In einer Resolution hat sich das Gremium mit Verweis auf das WDR-Gesetz gegen eine Senkung ausgesprochen. Man halte es für rechtlich zwingend geboten, dass der durch die Novellierung des Gesetzes entstehende Ausfall der Werbeerträge von der KEF berücksichtigt wird.

"Wir bitten die KEF, ihren Vorschlag noch einmal zu überdenken. An die für die Medienpolitik zuständigen Länder appellieren wir, auf eine Beitragsreduzierung zu verzichten und sich stattdessen für die Weiterführung der Beitragsrücklage auszusprechen", sagte der Verwaltungsrats-Vorsitzende Armin Clauss. "Wir sehen es als zwingend erforderlich an, dass der zusätzlich angemeldete Mehrbedarf im Programmaufwand in voller Höhe des angemeldeten Finanzbedarfs von 200 Millionen Euro durch die KEF anerkannt wird, und fordern die KEF auf, die vorgeschlagene Kürzung in Höhe von 50 Millionen Euro zurückzunehmen."

Unterstützung erhielt der Verwaltungsrat erwartungsgemäß vom neuen hr-Intendanten. "Mit einer Fortführung der Beitragsrücklage wäre einerseits eine angemessene Vorsorge für mögliche Risiken gewährleistet, andererseits könnte die Beitragsrücklage für die Finanzierung der Jahre ab 2021 herangezogen werden und würde somit einen möglichen monatlichen Anstieg des Rundfunkbeitrags zumindest geringer ausfallen lassen", erklärte Manfred Krupp.

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